Glossar

Positive Auswirkungen (Positive Impacts) nach ESRS

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Positive Auswirkungen (Positive Impacts) nach ESRS

Mit den im Juli 2025 veröffentlichten geänderten Entwürfen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wird erstmals verbindlich definiert, was als positiver Impact gilt. Damit endet die bisherige Grauzone, in der viele Unternehmen eigene Interpretationen nutzten.

Kernaussagen der neuen ESRS-Definition (ESRS 1, §36)

  1. Positive Impacts sind eigenständig zu bewerten, nicht als Abzug von negativen Effekten.
  2. Keine Verrechnung: Negative Auswirkungen dürfen nicht gegen Positive aufgerechnet werden.
  3. Maßnahmen zur Einhaltung von Gesetzen oder zur Behebung eigener negativer Effekte gelten nicht als positiver Impact.
  4. Positive Effekte entstehen, wenn ein Unternehmen negative Auswirkungen Dritter durch seine Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle verhindert oder reduziert.

Qualitative Anforderungen

Die Bewertung muss die Entscheidungsnützlichkeit und Relevanz (QC1 & QC2, ESRS 1 Anhang B) berücksichtigen – also Mehrwert für Stakeholder und Finanzmarkt bieten, nicht nur interne Compliance dokumentieren.

Beispiele

Nicht mehr gültig (scheinbare positive Effekte):

  • Starke Sicherheitskultur ➜ gilt als Minderung eines eigenen Risikos, kein Impact.
  • Zahlung angemessener Löhne ➜ reine Compliance.
  • Trainingsprogramme für Mitarbeitende ➜ Pflichtmaßnahme, kein externer Impact.
  • Anti-Korruptions-Programme ➜ Prävention eigener Risiken.
  • Transparente Steuerberichterstattung ➜ regulatorische Anforderung.

Weiterhin gültig (echte positive Impacts):

  • Beiträge zur grünen Transformation (z. B. Technologien für Dekarbonisierung).
  • Katastrophen- und Nothilfe, die Gemeinschaften schützt.
  • Innovationen zur Reduzierung chronischer Krankheiten.

Bedeutung für die nichtfinanzielle Berichterstattung von Unternehmen

  • Viele bislang berichtete „positive Impacts“ werden in kommenden Berichtszyklen nicht mehr anerkannt.
  • Ab FY2027 (nach Delegated Act) wird die neue Definition verbindlich, doch Unternehmen sollten jetzt schon ihre Wesentlichkeitsanalyse (DWA) überprüfen.
  • Ziel ist eine Konzentration auf substanzielle, nachweisbare Beiträge – nicht auf Compliance oder PR-Effekte.

Die neue Klarheit schützt somit vor Greenwashing, erhöht die Vergleichbarkeit und zwingt Unternehmen, echte gesellschaftliche oder ökologische Wertbeiträge zu identifizieren. Für Investoren und Ratingagenturen steigt damit die Relevanz und Verlässlichkeit der gemeldeten „positiven Impacts“.

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