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EU Deforestation Regulation (EUDR)

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EU Deforestation Regulation (EUDR)

EUDR-Beratung: Entwaldungsfreie Lieferketten strategisch, digital und compliance-sicher gestalten

Ab dem 30. Dezember 2025 gilt die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) für alle großen und mittleren Unternehmen, ab dem 30. Juni 2026 auch für KMU. Betroffen sind Unternehmen, die bestimmte Rohstoffe oder daraus hergestellte Produkte erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr bringen oder exportieren.

Die Verordnung verpflichtet dazu, entlang der Lieferkette sicherzustellen, dass Produkte nicht mit Entwaldung, Waldschädigung oder illegaler Produktion in Verbindung stehen. Eine rechtskonforme Umsetzung ist essenziell für Marktzugang, Reputationsschutz und Zukunftsfähigkeit.

Typische Herausforderungen bei der Umsetzung

  • Fehlende Transparenz in tiefen Lieferkettenstufen und mangelnde Datenverfügbarkeit
  • Komplexe Anforderungen an Geodaten, Risikobewertung und Dokumentation
  • Unklare Rollenverteilung zwischen Marktteilnehmern, Inverkehrbringern und Händlern
  • Hoher Aufwand für Systemanpassung, Lieferantenkommunikation und IT-Schnittstellen

Warum Five Glaciers Consulting?

Als unabhängige Nachhaltigkeitsberatung mit Fokus auf den Mittelstand verbinden wir tiefes regulatorisches Wissen mit operativer Umsetzungsexpertise. Wir kennen die praktischen Herausforderungen aus zahlreichen Projekten rund um Sorgfaltspflichtsysteme, Lieferkettenprozesse und Datenmanagement. Unsere Stärken:

  • Schnittstelle zwischen Gesetzgebung und Prozess- und Datenlösungen.
  • Erfahrung bei Einführung von Sorgfaltspflichtsystemen, Risikobewertungen und digitalen Schnittstellen.
  • Unabhängigkeit & Integrationsfähigkeit in Ihre bestehenden Systeme.

Ob Startpunkt, Gap-Analyse oder vollständige Umsetzung – wir begleiten Sie auf Ihrem Weg zur EUDR-Compliance mit Weitblick, Umsetzungsstärke und Branchenverständnis.

Reporting in accordance with CSRD

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Häufige Fragen rund um
EU Deforestation Regulation (EUDR)

Welche Unternehmen sind konkret von der EUDR betroffen?

Alle Unternehmen, die bestimmte Rohstoffe oder daraus hergestellte Produkte (z. B. Kakao, Kaffee, Holz, Soja, Rinderprodukte) erstmals auf dem EU-Markt bereitstellen oder exportieren – unabhängig davon, ob es sich um Importeure, Produzenten oder Händler handelt. Auch kleine und mittlere Unternehmen müssen ab Mitte 2026 die Anforderungen erfüllen.

Welche Daten und Systeme brauche ich zur Umsetzung der EUDR?

Sie benötigen unter anderem Geodaten zur Produktionsfläche, Risikoanalysen zu Herkunftsregionen, Informationen zur Legalität, Lieferantenkommunikation sowie ein internes Sorgfaltspflichtsystem. Digitale Tools (z. B. Substain, osapiens HUB) können die Umsetzung effizienter gestalten – sind aber keine Pflicht.

Wie lange dauert die Einführung eines EUDR-konformen Systems?

Das hängt von Ihrer Ausgangslage ab. Erste Assessments und Zielbilder sind in wenigen Wochen möglich. Für die vollständige Umsetzung (inkl. Systemaufbau, Lieferantenintegration und ggf. Softwareanbindung) sollten Sie – je nach Komplexität – mit mehreren Monaten rechnen. Frühzeitiger Start sichert Handlungsspielraum und minimiert Risiken.

Was genau muss ich als Unternehmen im Rahmen der EUDR nachweisen?

Sie müssen sicherstellen und dokumentieren, dass Ihre Produkte:

  • nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen,
  • legal erzeugt wurden (unter Einhaltung der Gesetze des Ursprungslandes),
  • bis zur Ursprungslieferung rückverfolgbar sind (Geodaten),
  • und über EU-TRACES gemeldet werden.

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