DATE
28.4.2025
AUTHORS
TOPICS
Governance & regulation
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Das Jahr 2025 markiert einen Wendepunkt in der Landschaft der ESG-Berichterstattung. Die EU hat mit dem sogenannten "Omnibus-Paket" im März 2025 weitreichende Anpassungen an der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) beschlossen. Besonders betroffen sind kleine und mittelständische Unternehmen: Viele von ihnen sind nun formal von der Berichterstattungspflicht ausgenommen. Doch was bedeutet das in der Praxis? Und wie navigiert man als Unternehmen – zwischen regulatorischem Druck, Stakeholder-Erwartungen und Wettbewerbsvorteilen – durch den Dschungel aus ESRS, GRI, IFRS S1/S2, TNFD, CDP, EcoVadis, S&P Global CSA und B Corp?
Dieser Beitrag bietet einen strukturierten Überblick, stellt Unterschiede zwischen gesetzlichen, freiwilligen und bewertungsbasierten Standards heraus – und gibt fundierte Handlungsempfehlungen insbesondere für den deutschen Mittelstand.
Im ESG-Universum lassen sich drei Gruppen unterscheiden:
Für mittelständische Unternehmen ergeben sich 2025 neue Spielräume – aber auch neue Herausforderungen:
Empfehlung: KMU sollten VSME als Basis nutzen, kombiniert mit GRI-Elementen für freiwillige Transparenz oder mit CDP/EcoVadis für Kundenanforderungen. Auch eine DNK-Erklärung kann sinnvoll sein – besonders für kommunale oder öffentliche Aufträge.
Die Auswahl des passenden Rahmens hängt von drei Faktoren ab:
Die ESG-Berichtspflichten werden differenzierter – aber nicht weniger relevant. Der Wegfall der CSRD-Pflicht für viele KMU ist kein Freibrief zur Untätigkeit. Im Gegenteil: Wer seine Stakeholder kennt und deren Anforderungen antizipiert, verschafft sich einen echten Wettbewerbsvorteil. 2025 ist das Jahr, in dem freiwillige ESG-Berichterstattung zur strategischen Unternehmensentwicklung gehört.
Lust auf ein ESG-Strategiegespräch? Wir helfen Ihnen, den passenden Weg zu finden – abgestimmt auf Ihre Stakeholder, Ihre Branche und Ihre Ressourcen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.
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Das Jahr 2025 markiert einen Wendepunkt in der Landschaft der ESG-Berichterstattung. Die EU hat mit dem sogenannten "Omnibus-Paket" im März 2025 weitreichende Anpassungen an der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) beschlossen. Besonders betroffen sind kleine und mittelständische Unternehmen: Viele von ihnen sind nun formal von der Berichterstattungspflicht ausgenommen. Doch was bedeutet das in der Praxis? Und wie navigiert man als Unternehmen – zwischen regulatorischem Druck, Stakeholder-Erwartungen und Wettbewerbsvorteilen – durch den Dschungel aus ESRS, GRI, IFRS S1/S2, TNFD, CDP, EcoVadis, S&P Global CSA und B Corp?
Dieser Beitrag bietet einen strukturierten Überblick, stellt Unterschiede zwischen gesetzlichen, freiwilligen und bewertungsbasierten Standards heraus – und gibt fundierte Handlungsempfehlungen insbesondere für den deutschen Mittelstand.
Im ESG-Universum lassen sich drei Gruppen unterscheiden:
Für mittelständische Unternehmen ergeben sich 2025 neue Spielräume – aber auch neue Herausforderungen:
Empfehlung: KMU sollten VSME als Basis nutzen, kombiniert mit GRI-Elementen für freiwillige Transparenz oder mit CDP/EcoVadis für Kundenanforderungen. Auch eine DNK-Erklärung kann sinnvoll sein – besonders für kommunale oder öffentliche Aufträge.
Die Auswahl des passenden Rahmens hängt von drei Faktoren ab:
Die ESG-Berichtspflichten werden differenzierter – aber nicht weniger relevant. Der Wegfall der CSRD-Pflicht für viele KMU ist kein Freibrief zur Untätigkeit. Im Gegenteil: Wer seine Stakeholder kennt und deren Anforderungen antizipiert, verschafft sich einen echten Wettbewerbsvorteil. 2025 ist das Jahr, in dem freiwillige ESG-Berichterstattung zur strategischen Unternehmensentwicklung gehört.
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