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Update: Small Mid-Cap Cluster – was sich in der Nachhaltigkeitsberichterstattung ändert

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30.4.2025

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Governance & regulation

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Mit dem Omnibus-Paket vom 26. Februar 2025 hat die Europäische Kommission erste Schritte zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsregulierung angestoßen. Ein zentrales Element darin: die geplante Einführung eines sogenannten Small Mid-Cap Clusters – einer neuen Unternehmensgruppe, die sich zwischen klassischen KMU und Großunternehmen positionieren soll.

Für den 21. Mai 2025 wird laut Angaben von Accountancy Europe erwartet, dass die Europäische Kommission erste Konkretisierungen zu dieser neuen Kategorie veröffentlicht. Auch wenn viele Details noch offen sind, wird der Termin als wichtiger Zwischenschritt gesehen, um mehr Klarheit über mögliche künftige Berichtspflichten für mittelständische Unternehmen zu erhalten.

Was bedeutet Small Mid-Cap?

Vorgesehen ist eine Abgrenzung für Unternehmen, die:

  • mehr als 250, aber weniger als 1000 Mitarbeitende beschäftigen.

Diese neue Kategorie soll eine feinere Differenzierung schaffen zwischen den klassischen KMUs (bis 250 Mitarbeitende) und den bisher unter die CSRD fallenden großen Unternehmen. Ziel ist es, Berichtspflichten gezielter und verhältnismäßiger auszugestalten – ohne die übergeordneten Transparenz- und Nachhaltigkeitsziele der EU aus dem Blick zu verlieren.

Hintergrund dieser Entwicklung ist das sogenannte Omnibus II-Paket, das Teil der Bemühungen ist, die regulatorische Last insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen zu verringern, ohne die strategischen ESG-Ziele aufzugeben. Laut bisherigen Schätzungen der EU-Kommission könnten künftig etwa 31.000 Unternehmen innerhalb der Europäischen Union in diese neue Small Mid-Cap-Kategorie fallen.

Ob die Unternehmen dieser Größenklasse verpflichtend berichten müssen oder ob es bei einer freiwilligen Anwendung bleibt, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Klar ist jedoch: Konkrete Anpassungen der ESRS (European Sustainability Reporting Standards) werden frühestens bis Ende Oktober 2025 erwartet – nachdem die EFRAG kürzlich zugesagt hat, bis dahin entsprechende Überarbeitungsvorschläge vorzulegen.

Warum ist der 21. Mai 2025 ein wichtiges Datum für KMU?

Auch wenn an diesem Datum noch keine endgültigen Berichtspflichten beschlossen werden, ist der 21. Mai als Meilenstein zu sehen:

  • Die neue Unternehmensgruppe dürfte offiziell definiert werden.
  • Erste Hinweise könnten entstehen, ob Unternehmen dieser Kategorie mit vereinfachten, gestuften oder freiwilligen Berichtspflichten rechnen können.
  • Unternehmen erhalten einen Impuls, ihre internen Prozesse und Ressourcen auf mögliche künftige Anforderungen hin zu überprüfen.

Der EU-Abgeordnete Stéphane Séjourné brachte die Richtung kürzlich auf den Punkt:

„Wir unternehmen konkrete Schritte, um Bürokratie abzubauen und Unternehmen auf dem Weg zu nachhaltigem Wachstum zu unterstützen.“

Insofern markiert der 21. Mai eine wichtige Wegmarke – auch wenn die tatsächlichen Berichtspflichten erst zu einem späteren Zeitpunkt finalisiert werden.

Ausblick: Vorbereitung lohnt sich

Unabhängig von der endgültigen rechtlichen Ausgestaltung bleibt Nachhaltigkeitsberichterstattung ein zentrales Thema – auch für Unternehmen zwischen 250 und 1000 Mitarbeitenden. Kundenanforderungen, Finanzierungskriterien und gesellschaftliche Erwartungen entwickeln sich dynamisch weiter und machen Transparenz zunehmend zu einem Wettbewerbsfaktor.

Unternehmen, die frühzeitig mit der strukturierten Erhebung relevanter Nachhaltigkeitsdaten beginnen, verschaffen sich einen strategischen Vorsprung – und sichern sich Handlungsspielräume, bevor neue Anforderungen verpflichtend werden.

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Update: Small Mid-Cap Cluster – was sich in der Nachhaltigkeitsberichterstattung ändert

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30.4.2025

Mit dem Omnibus-Paket vom 26. Februar 2025 hat die Europäische Kommission erste Schritte zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsregulierung angestoßen. Ein zentrales Element darin: die geplante Einführung eines sogenannten Small Mid-Cap Clusters – einer neuen Unternehmensgruppe, die sich zwischen klassischen KMU und Großunternehmen positionieren soll.

Für den 21. Mai 2025 wird laut Angaben von Accountancy Europe erwartet, dass die Europäische Kommission erste Konkretisierungen zu dieser neuen Kategorie veröffentlicht. Auch wenn viele Details noch offen sind, wird der Termin als wichtiger Zwischenschritt gesehen, um mehr Klarheit über mögliche künftige Berichtspflichten für mittelständische Unternehmen zu erhalten.

Was bedeutet Small Mid-Cap?

Vorgesehen ist eine Abgrenzung für Unternehmen, die:

  • mehr als 250, aber weniger als 1000 Mitarbeitende beschäftigen.

Diese neue Kategorie soll eine feinere Differenzierung schaffen zwischen den klassischen KMUs (bis 250 Mitarbeitende) und den bisher unter die CSRD fallenden großen Unternehmen. Ziel ist es, Berichtspflichten gezielter und verhältnismäßiger auszugestalten – ohne die übergeordneten Transparenz- und Nachhaltigkeitsziele der EU aus dem Blick zu verlieren.

Hintergrund dieser Entwicklung ist das sogenannte Omnibus II-Paket, das Teil der Bemühungen ist, die regulatorische Last insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen zu verringern, ohne die strategischen ESG-Ziele aufzugeben. Laut bisherigen Schätzungen der EU-Kommission könnten künftig etwa 31.000 Unternehmen innerhalb der Europäischen Union in diese neue Small Mid-Cap-Kategorie fallen.

Ob die Unternehmen dieser Größenklasse verpflichtend berichten müssen oder ob es bei einer freiwilligen Anwendung bleibt, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Klar ist jedoch: Konkrete Anpassungen der ESRS (European Sustainability Reporting Standards) werden frühestens bis Ende Oktober 2025 erwartet – nachdem die EFRAG kürzlich zugesagt hat, bis dahin entsprechende Überarbeitungsvorschläge vorzulegen.

Warum ist der 21. Mai 2025 ein wichtiges Datum für KMU?

Auch wenn an diesem Datum noch keine endgültigen Berichtspflichten beschlossen werden, ist der 21. Mai als Meilenstein zu sehen:

  • Die neue Unternehmensgruppe dürfte offiziell definiert werden.
  • Erste Hinweise könnten entstehen, ob Unternehmen dieser Kategorie mit vereinfachten, gestuften oder freiwilligen Berichtspflichten rechnen können.
  • Unternehmen erhalten einen Impuls, ihre internen Prozesse und Ressourcen auf mögliche künftige Anforderungen hin zu überprüfen.

Der EU-Abgeordnete Stéphane Séjourné brachte die Richtung kürzlich auf den Punkt:

„Wir unternehmen konkrete Schritte, um Bürokratie abzubauen und Unternehmen auf dem Weg zu nachhaltigem Wachstum zu unterstützen.“

Insofern markiert der 21. Mai eine wichtige Wegmarke – auch wenn die tatsächlichen Berichtspflichten erst zu einem späteren Zeitpunkt finalisiert werden.

Ausblick: Vorbereitung lohnt sich

Unabhängig von der endgültigen rechtlichen Ausgestaltung bleibt Nachhaltigkeitsberichterstattung ein zentrales Thema – auch für Unternehmen zwischen 250 und 1000 Mitarbeitenden. Kundenanforderungen, Finanzierungskriterien und gesellschaftliche Erwartungen entwickeln sich dynamisch weiter und machen Transparenz zunehmend zu einem Wettbewerbsfaktor.

Unternehmen, die frühzeitig mit der strukturierten Erhebung relevanter Nachhaltigkeitsdaten beginnen, verschaffen sich einen strategischen Vorsprung – und sichern sich Handlungsspielräume, bevor neue Anforderungen verpflichtend werden.

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