Glossar

Basisjahr der Klimabilanz

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Basisjahr der Klimabilanz

Einleitung

Das Basisjahr (engl. Base Year) ist ein fundamentales Komnzept in der unternehmerischen Klimabilanzierung (CCF) und beschreibt das Referenzjahr, auf das sich sämtliche späteren Emissionsberechnungen und Reduktionsziele eines Unternehmens beziehen. Ohne ein klar definiertes Basisjahr ist es unmöglich, Fortschritte im Klimamanagement nachzuvollziehen oder die Wirksamkeit von Maßnahmen transparent darzustellen. Gerade im Kontext von SBTi-Zielen, CSRD-Offenlegungspflichten und Investorenkommunikation spielt das Basisjahr eine Schlüsselrolle.

Bedeutung im Klimamanagement

Die Wahl des Basisjahres ist nicht nur eine formale Entscheidung, sondern prägt die gesamte Logik der Klimastrategie. Ein Unternehmen, das sein Basisjahr sorgfältig auswählt, kann:

  • seine Emissionstrends über die Zeit zuverlässig messen,
  • wissenschaftsbasierte Klimaziele (z. B. nach SBTi) mit einem belastbaren Ausgangswert verankern und
  • Vergleichbarkeit für Stakeholder sicherstellen, sei es für interne Steuerung oder externe Berichterstattung.

Gerade für Investoren, Aufsichtsbehörden und Kund:innen ist es entscheidend, dass Fortschritte gegenüber einem anerkannten, stabilen Referenzjahr ausgewiesen werden. Ohne diese Vergleichsebene bleiben Emissionsreduktionen beliebig und schwer überprüfbar. Das GHG Protocol und die Science Based Targets initiative (SBTi) schreiben daher die Festlegung eines Basisjahres zwingend vor, wenn Unternehmen sich ambitionierte Klimaziele setzen.

Kriterien zur Wahl des Basisjahrs

Ein Basisjahr sollte stets so gewählt werden, dass es sowohl belastbar als auch repräsentativ ist. Dabei stehen mehrere Kriterien im Vordergrund:

  • Datenverfügbarkeit: Nur wenn für das Basisjahr vollständige, valide und geprüfte Emissionsdaten vorliegen, kann es als solider Ausgangspunkt dienen.
  • Repräsentativität: Das Basisjahr sollte ein „normales“ Geschäftsjahr widerspiegeln. Jahre mit außergewöhnlichen Sondereffekten, etwa einer Pandemie, Fusionen oder Produktionsstillständen, verzerren den Vergleich und sollten vermieden werden.
  • Langfristige Nachvollziehbarkeit: Das gewählte Jahr sollte über die Zeit hinweg konsistent bleiben. Änderungen am Basisjahr, sogenannte Rebaselinings, sind nur in Ausnahmefällen (z. B. Akquisitionen oder Methodikwechsel) sinnvoll und sollten transparent dokumentiert werden.

Diese Kriterien sorgen dafür, dass das Basisjahr nicht nur eine statistische Kennzahl bleibt, sondern als glaubwürdige Grundlage für die strategische Ausrichtung im Klimamanagement dient.

Typische Anwendungsfälle

Das Basisjahr findet in vielen Kontexten des Klimamanagements Anwendung. Am häufigsten wird es im Corporate Carbon Footprint (CCF) genutzt, wo es den Ausgangspunkt für Reduktionspfade bildet. Unternehmen berichten regelmäßig über ihre Fortschritte, indem sie die aktuellen Emissionen mit dem Basisjahr vergleichen.

Darüber hinaus ist das Basisjahr ein zentrales Instrument in der Stakeholder-Kommunikation: Investoren, Geschäftspartner und Kund:innen erwarten nachvollziehbare und transparente Fortschrittsberichte, in denen Emissionsreduktionen gegenüber einem festgelegten Jahr dargestellt werden. Auch im Nachhaltigkeitscontrolling spielt es eine wichtige Rolle, da interne Key Performance Indicators (KPIs) wie Emissionen pro Umsatz oder pro Mitarbeitenden oft in Bezug auf das Basisjahr gemessen werden.

Relevanz für Unternehmen

Die Wahl des Basisjahrs ist nicht nur eine methodische Entscheidung, sondern hat auch eine strategische Dimension. Sie bestimmt maßgeblich, wie ambitioniert die gesetzten Ziele wahrgenommen werden. Ein Unternehmen, das ein Jahr mit außergewöhnlich hohen Emissionen als Basisjahr wählt, riskiert den Vorwurf des Greenwashings, weil Reduktionen im Vergleich dazu leichter erscheinen.

Gleichzeitig ist das Basisjahr für die interne Steuerung von großer Bedeutung: Es ermöglicht, Erfolge und Misserfolge messbar zu machen, Fortschritte zu kommunizieren und Maßnahmen konsequent an den langfristigen Reduktionspfaden auszurichten. Für Unternehmen, die unter die CSRD-Berichtspflicht fallen, ist die transparente Darstellung des Basisjahres ein entscheidender Teil der Pflichtangaben.

Verbindung zu Standards & Regulierung

Mehrere internationale Standards und gesetzliche Rahmenwerke greifen die Bedeutung des Basisjahres explizit auf:

  • Das GHG Protocol fordert die eindeutige Festlegung und Dokumentation eines Basisjahrs.
  • Die Science Based Targets initiative (SBTi) verlangt die Verwendung eines Basisjahres, das wissenschaftlich fundierte und überprüfbare Zielsetzungen ermöglicht.
  • Im Rahmen der ESRS E1 der CSRD wird Transparenz über Methoden und Vergleichsjahre vorausgesetzt.
  • Auch ISO 14064 definiert klare Vorgaben zur Wahl und Anpassung von Basisjahren.

Praxis-Tipps zum Umgang mit dem Basisjahr

Unternehmen sollten ihr Basisjahr nicht nur auswählen, sondern auch mit einer nachvollziehbaren Begründung dokumentieren. Eine interne Freigabe durch Nachhaltigkeits- oder Controlling-Abteilungen ist sinnvoll, um spätere Anpassungen transparent nachweisen zu können. Zudem empfiehlt sich ein regelmäßiger Review-Prozess, um zu prüfen, ob ein Rebaselining notwendig wird – etwa bei Akquisitionen, Änderungen der organisatorischen Abgrenzung oder durch neue wissenschaftlich anerkannte Emissionsfaktoren, die mehr als ca. 5 % des gesamten Corporate Carbon Footprints betreffen.

Auch sollten Unternehmen frühzeitig eine klare Rebaselining-Richtlinie entwickeln. Diese legt fest, wann, warum und wie ein Basisjahr angepasst werden darf – etwa bei methodischen Änderungen oder strukturellen Veränderungen im Unternehmen.

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