DATE
16.09.2026
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ESG-Daten sind die quantitativen und qualitativen Angaben, mit denen ein Unternehmen seine Umwelt-, Sozial- und Governance-Leistung belegt. Sie reichen von Energieverbrauch und Emissionen über Fluktuation und Arbeitsunfälle bis zu Compliance-Vorfällen. Entscheidend ist nicht die Kennzahl selbst, sondern ihre Herkunft: aus welchem System sie stammt, wer sie verantwortet und ob sie einer Prüfung standhält.
Der Begriff trägt im deutschen Sprachgebrauch zwei Bedeutungen, die regelmäßig verwechselt werden, weil sie unterschiedliche Adressaten haben. Wer „ESG-Daten“ sucht, meint entweder die Daten, die ein Unternehmen für seinen eigenen Bericht erhebt, oder die Daten, die Investoren über Unternehmen einkaufen.
Nur die erste Spalte entsteht im Unternehmen. Die beiden anderen sind Weiterverarbeitungen und nur so gut wie die Berichtsdaten, aus denen sie abgeleitet werden. Das ist der Grund, warum Ratingergebnisse sich selten durch bessere Fragebogenantworten verbessern lassen: Die Lücke sitzt meist eine Ebene tiefer, in der Erhebung.
Mit der CSRD sind ESG-Daten von einem freiwilligen Managementinstrument zu einer prüfungspflichtigen Angabe geworden. Für die Nachhaltigkeitserklärung verlangt die Richtlinie ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit. Das verschiebt den Maßstab: Gegenstand der Prüfung ist nicht nur, ob eine Zahl plausibel ist, sondern ob der Prozess, der sie erzeugt hat, dokumentiert und nachvollziehbar ist.
Die ESRS machen das an drei Stellen konkret. ESRS 2 verlangt unter der Angabepflicht GOV-5 eine Beschreibung des Risikomanagements und der internen Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung, die die Kontrollebene über Daten darstellt. Die Angabepflicht BP-2 verlangt, Schätzungen aus der Wertschöpfungskette, den Genauigkeitsgrad der Angaben und die Quellen der Schätzungsunsicherheit offenzulegen. Und ESRS 1 lässt Schätzungen dort zu, wo Primärdaten aus der Wertschöpfungskette trotz angemessener Anstrengungen nicht verfügbar sind.
Der Umkehrschluss ist die eigentliche Konsequenz für die Praxis: Eine Schätzung ist zulässig, eine undokumentierte Schätzung nicht. Der Unterschied zwischen beidem ist Datenmanagement.
Die Datenpunktliste folgt nicht aus dem Standard, sondern aus der Wesentlichkeitsanalyse. Berichtspflichtig sind die Angaben zu den Themen, die als wesentlich bestimmt wurden; alles andere entfällt. Das ist der wirksamste Hebel auf den Erhebungsaufwand und zugleich der am häufigsten übersprungene Schritt. Wer die Erhebung startet, bevor die Wesentlichkeit steht, sammelt regelmäßig Daten, die am Ende niemand ausweist.
Der Aufwand verteilt sich dabei ungleich. Eigene Standortdaten, wie Strom, Wärme, Kraftstoff, Abfall, Personalkennzahlen, liegen in aller Regel bereits in Systemen vor; sie sind eine Frage der Zuordnung, nicht der Beschaffung. Der Engpass sitzt in der Wertschöpfungskette: Emissionen aus eingekauften Waren, aus Transport und aus der Nutzung verkaufter Produkte lassen sich nur über Lieferantenabfragen oder Ausgabendaten annähern. Genau dafür sieht ESRS 1 Schätzungen vor. Genau dort entscheidet die Dokumentation darüber, ob die Angabe durch die Prüfung kommt.
ESG-Datenmanagement ist der organisatorische Unterbau dieser Pflichten. Für jeden berichtspflichtigen Datenpunkt ist festgelegt, aus welchem Quellsystem er kommt, wer ihn liefert, in welchem Turnus, nach welcher Methode er berechnet wird und wer ihn freigibt. Diese fünf Angaben sind zugleich das, was ein Prüfer sehen will.
Der häufigste Fehler in solchen Projekten ist die Reihenfolge. Erst wird eine Software ausgewählt, dann zeigt sich, dass für einen erheblichen Teil der Datenpunkte niemand zuständig ist: Die Energierechnung liegt beim Facility Management, die Fuhrparkdaten beim Leasinggeber, die Lieferantenausgaben im Einkauf, und keine dieser Stellen hat einen Berichtstermin in ihren Zielen. Die Software behebt das nicht, sie macht es sichtbar. Nach unserer Einschätzung ist die Zuständigkeitsfrage je Datenpunkt der Engpass, nicht das Werkzeug.
Dagegen spricht ein Argument, das ernst zu nehmen ist: In Unternehmen, die bislang nichts systematisch erhoben haben, schafft ein Werkzeug überhaupt erst den Anlass, die Zuständigkeiten zu klären. Wer so vorgeht, sollte die Auswahl allerdings als Organisationsprojekt führen und nicht als IT-Beschaffung, sonst steht am Ende ein System, das dieselben Lücken abbildet wie die Tabelle davor.
Five Glaciers Consulting unterstützt Unternehmen beim Aufbau einer prüffesten ESG-Datenarchitektur und der dazu passenden Softwareauswahl; von der Datenpunktliste über die Zuständigkeitsmatrix bis zur Freigabelogik.
Autor: Kevin Möller · Stand: September 2026


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