DATE
1.9.2026
AUTHORS
TOPICS
Governance & regulation
Climate management
Strategy
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DATE
1.9.2026
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Governance & regulation
Climate management
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Die CBAM-Pflichten kosten seit dem 1. Januar 2026 Geld — nur merkt es niemand an der Bank, weil der Zertifikatskauf erst im Februar 2027 startet. Wer wissen will, welcher Betrag da aufläuft, braucht keine Software, sondern vier Größen: die eingeführte Menge, die spezifischen grauen Emissionen, den CBAM-Faktor und den Zertifikatspreis. Dieser Beitrag zeigt die Rechnung Schritt für Schritt — und warum der auffälligste Kostensprung nicht 2026 stattfindet, sondern 2030.
Die hier genannten Fristen, Faktoren und Preise entsprechen dem Stand vom September 2026. Der delegierte Rechtsakt zu Verkauf, Rückkauf und Gebühren sowie die Modalitäten der Anrechnung von CO₂-Preisen aus Drittstaaten waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht erlassen.
Die CBAM-Kosten ergeben sich aus der Zahl der abzugebenden Zertifikate multipliziert mit dem Zertifikatspreis. Die Zertifikatsmenge berechnet die Deutsche Emissionshandelsstelle nach folgender Logik: eingeführte Warenmenge in Tonnen × spezifische graue Emissionen in Tonnen CO₂e je Tonne Ware, abzüglich der Anrechnung der kostenlosen Zuteilung im EU-Emissionshandel und abzüglich eines im Herkunftsland nachweislich gezahlten CO₂-Preises. Ein Zertifikat entspricht einer Tonne CO₂-Äquivalent.
Die Rechnung ist damit in vier Schritte zerlegbar, die sich in dieser Reihenfolge abarbeiten lassen:
Was in dieser Aufzählung nach vier Zeilen aussieht, ist in der Praxis eine Datenbeschaffungsaufgabe. Schritt 1 liegt im Zoll, Schritt 2 beim Lieferanten, Schritt 3 im Recht und Schritt 4 im Finanzbereich — und keine dieser vier Stellen hat üblicherweise Zugriff auf die drei anderen. Wie sich die Datenbasis dafür aufbauen lässt, beschreiben wir auf unserer Leistungsseite zu CBAM-Reporting und Compliance.
Betroffen ist, wer im Kalenderjahr mehr als 50 Tonnen CBAM-Waren in die EU einführt. Diese massenbasierte De-minimis-Ausnahme ist in Artikel 2a der CBAM-Verordnung geregelt und hat die frühere Bagatellgrenze von 150 Euro je Sendung abgelöst. Wer darunter bleibt, ist von Zulassungs-, Erklärungs- und Abgabepflicht befreit.
Drei Einschränkungen werden in der Praxis regelmäßig übersehen:
Die Prüfung dieser Schwelle sollte dokumentiert erfolgen und nicht geschätzt werden. Sie ist der einzige Punkt im gesamten CBAM-Prozess, an dem sich der Aufwand vollständig vermeiden lässt — und der einzige, den man nachträglich nicht mehr korrigieren kann.
Erfasst sind Waren aus sechs Sektoren: Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff und Strom. Maßgeblich ist nicht die Sektorbezeichnung, sondern die achtstellige Position der Kombinierten Nomenklatur. Die abschließende Liste dieser KN-Codes steht in Anhang I der Verordnung (EU) 2023/956; nur was dort gelistet ist, löst CBAM-Pflichten aus.
Für die Kostenrechnung heißt das: Der Einstieg ist nicht die Frage „importieren wir Stahl?“, sondern ein Abgleich der eigenen Zolltarifnummern gegen Anhang I. Diese Liste hat sich seit 2023 bereits verändert und wird sich weiter verändern — das Europäische Parlament und der Rat haben eine Ausweitung auf nachgelagerte Erzeugnisse in Arbeit, die wir in unserem Beitrag zur CBAM-Ausweitung auf Downstream-Produkte eingeordnet haben. Wer seine Betroffenheit einmalig geprüft und dann abgehakt hat, rechnet mit einer veralteten Grundgesamtheit.
Es gibt genau zwei zulässige Wege: verifizierte tatsächliche Werte des Herstellers oder die von der Europäischen Kommission in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621 festgelegten Standardwerte. Beide sind rechtlich gleichwertig zulässig. Wirtschaftlich sind sie es nicht.
Die Standardwerte sind bewusst konservativ angesetzt, weil sie den Anreiz erhalten sollen, echte Daten zu beschaffen. Für Importeure aus Ländern mit vergleichsweise emissionsarmer Produktion bedeutet das systematisch zu hohe Zertifikatsmengen. Die Differenz zwischen Standardwert und tatsächlichem Wert ist damit kein Datenqualitätsthema, sondern eine direkt bezifferbare Kostenposition — und sie ist der stärkste Hebel in der gesamten Rechnung, weil sie linear in die Zertifikatsmenge eingeht.
In unseren Projekten ist genau das der Punkt, an dem der Zeitplan reißt: Die formale CBAM-Anmeldung ist in Tagen erledigt, die Beschaffung belastbarer Emissionsdaten bei Lieferanten außerhalb der EU dauert Monate. Wer im vierten Quartal 2026 damit beginnt, wird für das Berichtsjahr 2026 mit Standardwerten rechnen müssen. Die methodische Grundlage dafür ist dieselbe wie bei der Klimabilanz für Produkte: eine belastbare Emissionsintensität je Produkt und Werk.
Über den CBAM-Faktor. Er gibt an, welcher Anteil der grauen Emissionen tatsächlich mit Zertifikaten zu decken ist, und bildet damit den spiegelbildlichen Auslauf der kostenlosen Zuteilung im EU-Emissionshandel ab. Solange EU-Produzenten kostenlose Zertifikate erhalten, wäre eine volle CBAM-Belastung von Einfuhren eine Schlechterstellung — deshalb steigt der CBAM-Faktor genau in dem Maß, in dem die kostenlose Zuteilung sinkt.
Der Verlauf ist gesetzlich vorgezeichnet und damit planbar. Rechtsgrundlage ist Artikel 10a Absatz 1a der Richtlinie 2003/87/EG. Hinweis zur Belegbasis: Die Jahreswerte des CBAM-Faktors sind uns zum Redaktionsstand nur über Sekundärquellen konsolidiert zugänglich; die verbindliche Fassung ergibt sich aus dem Richtlinientext.
Für die Kostenplanung ist das die wichtigste Zeile des ganzen Beitrags: Die CBAM-Rechnung für 2026 ist kein Indikator für die CBAM-Rechnung für 2030. Sie unterschätzt sie um den Faktor 19.
Angenommen, ein Unternehmen führt 2026 insgesamt 500 Tonnen Stahlflacherzeugnisse ein, für die eine spezifische Emissionsintensität von 2,1 Tonnen CO₂e je Tonne Ware belegt ist. Die Rechnung läuft dann so:
Bleiben Menge, Emissionsintensität und Preisniveau gleich und verändert sich allein der CBAM-Faktor, ergibt sich für dieselbe Einfuhr 2028 ein Betrag von rund 7.900 Euro und 2030 von rund 38.200 Euro. Der Kostenblock wächst also nicht, weil sich am Import etwas ändert, sondern weil der Schutz durch die kostenlose Zuteilung wegfällt.
Der Verlauf im Überblick, jeweils für denselben Import von 500 Tonnen Stahl mit 1.050 Tonnen CO₂e grauen Emissionen und einem vereinfachend konstant gehaltenen Zertifikatspreis von 75 Euro je Tonne: rund 1.969 Euro im Jahr 2026 (Faktor 2,5 Prozent), 3.938 Euro 2027 (5 Prozent), 7.875 Euro 2028 (10 Prozent) und 38.194 Euro 2030 (48,5 Prozent). Der Wert für 2026 weicht leicht vom oben gerechneten Betrag ab, weil dort der tatsächliche Quartalspreis von 75,28 Euro angesetzt ist.
Der Zertifikatspreis selbst folgt dem EU-Emissionshandel: 2026 als Quartalsdurchschnitt, ab 2027 wöchentlich. Die Preisreihe und die Kaufmechanik haben wir im Beitrag zu den CBAM-Zertifikaten 2026/2027 im Detail aufbereitet.
Weil die Formel nie das Problem war. Frei verfügbare CBAM-Rechner multiplizieren Menge, Emissionsfaktor und Zertifikatspreis — das ist arithmetisch korrekt und in dreißig Sekunden erledigt. Der Aufwand liegt vollständig in den Eingangsgrößen: welche Zolltarifnummern betroffen sind, welche Emissionsintensität je Werk belegt ist, welcher CO₂-Preis im Herkunftsland bereits gezahlt wurde und wie er nachgewiesen wird.
Ein Rechner ist deshalb ein sinnvolles Instrument für die erste Größenordnung — etwa um zu entscheiden, ob die 50-Tonnen-Schwelle überhaupt relevant ist. Als Grundlage für eine Rückstellung oder eine Einkaufsverhandlung ist er es nicht, solange die Emissionsdaten nicht verifiziert sind. Wer mit Standardwerten rechnet, erhält keine Prognose, sondern eine Obergrenze.
Zwei Dinge werden aus unserer Projektsicht regelmäßig falsch eingeordnet.
Erstens der Zeitpunkt. Dass der Zertifikatskauf erst im Februar 2027 startet, liest sich wie ein gewonnenes Jahr. Tatsächlich ist es nur ein verschobener Zahlungszeitpunkt: Die Verpflichtung entsteht mit jeder Einfuhr 2026. Wer 2026 keine Rückstellung bildet, trifft 2027 auf den rückwirkenden Kauf für 2026 und die laufende Quartalsdeckung für 2027 gleichzeitig.
Zweitens die Größenordnung. Wir sehen Unternehmen, die ihre CBAM-Betroffenheit anhand der 2026er Zahl bewerten und zu dem Schluss kommen, der Aufwand lohne sich nicht. Bei einem CBAM-Faktor von 2,5 Prozent ist das nachvollziehbar und trotzdem falsch: Dieselbe Lieferkette kostet 2030 rund das Neunzehnfache. Die Investition in Lieferantendaten rechnet sich nicht am Betrag dieses Jahres, sondern an dem des Jahres, in dem der Faktor die Hälfte überschreitet.
Unsere Empfehlung: die Betroffenheit über die Zolltarifnummern belastbar abgrenzen, die CBAM-Last für 2026 quantifizieren und zurückstellen, und parallel bei den drei bis fünf mengenstärksten Lieferanten die Beschaffung verifizierter Emissionsdaten starten. Diese Reihenfolge ist wichtig — Datenbeschaffung ohne saubere Abgrenzung erzeugt Aufwand an Stellen, die gar nicht pflichtig sind.
Die CBAM-Kostenrechnung ist arithmetisch trivial und operativ anspruchsvoll. Menge, Emissionsintensität, CBAM-Faktor und Zertifikatspreis lassen sich in einer Zeile multiplizieren — aber drei dieser vier Größen liegen in unterschiedlichen Abteilungen und teilweise außerhalb des Unternehmens.
Drei Schritte sind für 2026 konkret: die Betroffenheit über die achtstelligen KN-Codes gegen Anhang I abgrenzen, die auflaufende Zertifikatslast quantifizieren und zurückstellen, und bei den mengenstärksten Lieferanten die Beschaffung verifizierter Emissionsdaten beginnen. Wer die Investitionsentscheidung dafür am Betrag des Jahres 2026 misst, misst am falschen Jahr: Bei unverändertem Import kostet derselbe Warenstrom 2030 rund das Neunzehnfache.
Dr. Florian Niedermeier verantwortet bei Five Glaciers Consulting die Themen Klimaziele, Transformationspfade und Produktregulierung und begleitet Unternehmen bei CBAM- und Emissionshandelspflichten. Kontakt: florian.niedermeier@fiveglaciers.com

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