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CBAM-Kosten berechnen: So ermitteln Sie Zertifikatsmenge und Kostenblock für Ihre Importe

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DATE

1.9.2026

AUTHORS

TOPICS

Governance & regulation

Climate management

Strategy

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Die CBAM-Pflichten kosten seit dem 1. Januar 2026 Geld — nur merkt es niemand an der Bank, weil der Zertifikatskauf erst im Februar 2027 startet. Wer wissen will, welcher Betrag da aufläuft, braucht keine Software, sondern vier Größen: die eingeführte Menge, die spezifischen grauen Emissionen, den CBAM-Faktor und den Zertifikatspreis. Dieser Beitrag zeigt die Rechnung Schritt für Schritt — und warum der auffälligste Kostensprung nicht 2026 stattfindet, sondern 2030.

Key Points at a Glance

  • Die Zertifikatsmenge folgt einer Formel: eingeführte Menge × spezifische graue Emissionen, abzüglich der Anrechnung für die kostenlose Zuteilung im EU-ETS und eines im Herkunftsland bereits gezahlten CO₂-Preises.
  • Der CBAM-Faktor bestimmt, welcher Anteil der grauen Emissionen tatsächlich zertifikatspflichtig ist. Er liegt 2026 bei 2,5 Prozent und steigt bis 2034 auf 100 Prozent.
  • Der Zertifikatspreis lag im zweiten Quartal 2026 bei 75,28 Euro je Tonne CO₂-Äquivalent (Europäische Kommission, veröffentlicht am 6. Juli 2026).
  • Für einen Beispielimport von 500 Tonnen Stahl mit 1.050 Tonnen CO₂e grauen Emissionen ergibt das 2026 rund 1.976 Euro — bei unverändertem Preis und Emissionsprofil 2030 aber rund 38.200 Euro.
  • Importeure mit weniger als 50 Tonnen CBAM-Waren im Kalenderjahr sind von den Pflichten befreit; für Wasserstoff und Strom gilt diese Schwelle nicht.
  • Ob mit Standardwerten oder verifizierten Lieferantendaten gerechnet wird, ist die teuerste Einzelentscheidung im gesamten Prozess.

Die hier genannten Fristen, Faktoren und Preise entsprechen dem Stand vom September 2026. Der delegierte Rechtsakt zu Verkauf, Rückkauf und Gebühren sowie die Modalitäten der Anrechnung von CO₂-Preisen aus Drittstaaten waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht erlassen.

Wie berechnen Unternehmen ihre CBAM-Kosten?

Die CBAM-Kosten ergeben sich aus der Zahl der abzugebenden Zertifikate multipliziert mit dem Zertifikatspreis. Die Zertifikatsmenge berechnet die Deutsche Emissionshandelsstelle nach folgender Logik: eingeführte Warenmenge in Tonnen × spezifische graue Emissionen in Tonnen CO₂e je Tonne Ware, abzüglich der Anrechnung der kostenlosen Zuteilung im EU-Emissionshandel und abzüglich eines im Herkunftsland nachweislich gezahlten CO₂-Preises. Ein Zertifikat entspricht einer Tonne CO₂-Äquivalent.

Die Rechnung ist damit in vier Schritte zerlegbar, die sich in dieser Reihenfolge abarbeiten lassen:

  1. Menge bestimmen. Alle im Kalenderjahr in den zollrechtlich freien Verkehr überführten CBAM-Waren, aufgeschlüsselt nach Warenart und Herstellungsanlage.
  2. Graue Emissionen ansetzen. Entweder verifizierte Werte des Herstellers oder die von der Kommission festgelegten Standardwerte.
  3. Kostenlose Zuteilung abziehen. Über den CBAM-Faktor des jeweiligen Jahres.
  4. Mit dem Zertifikatspreis multiplizieren. 2026 gilt je Quartal ein Durchschnittspreis, ab 2027 ein Wochenpreis.

Was in dieser Aufzählung nach vier Zeilen aussieht, ist in der Praxis eine Datenbeschaffungsaufgabe. Schritt 1 liegt im Zoll, Schritt 2 beim Lieferanten, Schritt 3 im Recht und Schritt 4 im Finanzbereich — und keine dieser vier Stellen hat üblicherweise Zugriff auf die drei anderen. Wie sich die Datenbasis dafür aufbauen lässt, beschreiben wir auf unserer Leistungsseite zu CBAM-Reporting und Compliance.

Wer ist von CBAM betroffen und wer nicht?

Betroffen ist, wer im Kalenderjahr mehr als 50 Tonnen CBAM-Waren in die EU einführt. Diese massenbasierte De-minimis-Ausnahme ist in Artikel 2a der CBAM-Verordnung geregelt und hat die frühere Bagatellgrenze von 150 Euro je Sendung abgelöst. Wer darunter bleibt, ist von Zulassungs-, Erklärungs- und Abgabepflicht befreit.

Drei Einschränkungen werden in der Praxis regelmäßig übersehen:

  • Wasserstoff und Strom sind ausgenommen. Für diese beiden Warengruppen gilt die 50-Tonnen-Schwelle nicht; die Pflichten greifen ab der ersten Einfuhr.
  • Indirekte Zollvertreter können sich nicht auf die Schwelle berufen. Sie sind keine Einführer im Sinne des Artikels 3 der CBAM-Verordnung.
  • Die Schwelle ist kumulativ über das Kalenderjahr. Maßgeblich ist die Summe aller Einfuhren, nicht die einzelne Sendung — wer sie in mehreren kleinen Lieferungen überschreitet, ist genauso pflichtig.

Die Prüfung dieser Schwelle sollte dokumentiert erfolgen und nicht geschätzt werden. Sie ist der einzige Punkt im gesamten CBAM-Prozess, an dem sich der Aufwand vollständig vermeiden lässt — und der einzige, den man nachträglich nicht mehr korrigieren kann.

Welche Waren fallen unter CBAM und wo stehen die Zolltarifnummern?

Erfasst sind Waren aus sechs Sektoren: Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff und Strom. Maßgeblich ist nicht die Sektorbezeichnung, sondern die achtstellige Position der Kombinierten Nomenklatur. Die abschließende Liste dieser KN-Codes steht in Anhang I der Verordnung (EU) 2023/956; nur was dort gelistet ist, löst CBAM-Pflichten aus.

Für die Kostenrechnung heißt das: Der Einstieg ist nicht die Frage „importieren wir Stahl?“, sondern ein Abgleich der eigenen Zolltarifnummern gegen Anhang I. Diese Liste hat sich seit 2023 bereits verändert und wird sich weiter verändern — das Europäische Parlament und der Rat haben eine Ausweitung auf nachgelagerte Erzeugnisse in Arbeit, die wir in unserem Beitrag zur CBAM-Ausweitung auf Downstream-Produkte eingeordnet haben. Wer seine Betroffenheit einmalig geprüft und dann abgehakt hat, rechnet mit einer veralteten Grundgesamtheit.

Wie ermitteln Sie die grauen Emissionen je Tonne Ware?

Es gibt genau zwei zulässige Wege: verifizierte tatsächliche Werte des Herstellers oder die von der Europäischen Kommission in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621 festgelegten Standardwerte. Beide sind rechtlich gleichwertig zulässig. Wirtschaftlich sind sie es nicht.

Die Standardwerte sind bewusst konservativ angesetzt, weil sie den Anreiz erhalten sollen, echte Daten zu beschaffen. Für Importeure aus Ländern mit vergleichsweise emissionsarmer Produktion bedeutet das systematisch zu hohe Zertifikatsmengen. Die Differenz zwischen Standardwert und tatsächlichem Wert ist damit kein Datenqualitätsthema, sondern eine direkt bezifferbare Kostenposition — und sie ist der stärkste Hebel in der gesamten Rechnung, weil sie linear in die Zertifikatsmenge eingeht.

In unseren Projekten ist genau das der Punkt, an dem der Zeitplan reißt: Die formale CBAM-Anmeldung ist in Tagen erledigt, die Beschaffung belastbarer Emissionsdaten bei Lieferanten außerhalb der EU dauert Monate. Wer im vierten Quartal 2026 damit beginnt, wird für das Berichtsjahr 2026 mit Standardwerten rechnen müssen. Die methodische Grundlage dafür ist dieselbe wie bei der Klimabilanz für Produkte: eine belastbare Emissionsintensität je Produkt und Werk.

Wie wirkt die kostenlose Zuteilung auf die Zertifikatsmenge?

Über den CBAM-Faktor. Er gibt an, welcher Anteil der grauen Emissionen tatsächlich mit Zertifikaten zu decken ist, und bildet damit den spiegelbildlichen Auslauf der kostenlosen Zuteilung im EU-Emissionshandel ab. Solange EU-Produzenten kostenlose Zertifikate erhalten, wäre eine volle CBAM-Belastung von Einfuhren eine Schlechterstellung — deshalb steigt der CBAM-Faktor genau in dem Maß, in dem die kostenlose Zuteilung sinkt.

Der Verlauf ist gesetzlich vorgezeichnet und damit planbar. Rechtsgrundlage ist Artikel 10a Absatz 1a der Richtlinie 2003/87/EG. Hinweis zur Belegbasis: Die Jahreswerte des CBAM-Faktors sind uns zum Redaktionsstand nur über Sekundärquellen konsolidiert zugänglich; die verbindliche Fassung ergibt sich aus dem Richtlinientext.

  • 2026: CBAM-Faktor 2,5 Prozent — 97,5 Prozent kostenlose Zuteilung bleiben angerechnet.
  • 2027: 5 Prozent.
  • 2028: 10 Prozent.
  • 2030: 48,5 Prozent.
  • 2034: 100 Prozent — die kostenlose Zuteilung ist vollständig ausgelaufen.

Für die Kostenplanung ist das die wichtigste Zeile des ganzen Beitrags: Die CBAM-Rechnung für 2026 ist kein Indikator für die CBAM-Rechnung für 2030. Sie unterschätzt sie um den Faktor 19.

Rechenbeispiel: Was kostet der Import von 500 Tonnen Stahl?

Angenommen, ein Unternehmen führt 2026 insgesamt 500 Tonnen Stahlflacherzeugnisse ein, für die eine spezifische Emissionsintensität von 2,1 Tonnen CO₂e je Tonne Ware belegt ist. Die Rechnung läuft dann so:

  1. Graue Emissionen gesamt: 500 t × 2,1 t CO₂e/t = 1.050 t CO₂e.
  2. Zertifikatspflichtiger Anteil 2026: 1.050 t × 2,5 % = 26,25 t CO₂e.
  3. Kosten 2026: 26,25 t × 75,28 €/t = 1.976,10 €.

Bleiben Menge, Emissionsintensität und Preisniveau gleich und verändert sich allein der CBAM-Faktor, ergibt sich für dieselbe Einfuhr 2028 ein Betrag von rund 7.900 Euro und 2030 von rund 38.200 Euro. Der Kostenblock wächst also nicht, weil sich am Import etwas ändert, sondern weil der Schutz durch die kostenlose Zuteilung wegfällt.

Der Verlauf im Überblick, jeweils für denselben Import von 500 Tonnen Stahl mit 1.050 Tonnen CO₂e grauen Emissionen und einem vereinfachend konstant gehaltenen Zertifikatspreis von 75 Euro je Tonne: rund 1.969 Euro im Jahr 2026 (Faktor 2,5 Prozent), 3.938 Euro 2027 (5 Prozent), 7.875 Euro 2028 (10 Prozent) und 38.194 Euro 2030 (48,5 Prozent). Der Wert für 2026 weicht leicht vom oben gerechneten Betrag ab, weil dort der tatsächliche Quartalspreis von 75,28 Euro angesetzt ist.

Der Zertifikatspreis selbst folgt dem EU-Emissionshandel: 2026 als Quartalsdurchschnitt, ab 2027 wöchentlich. Die Preisreihe und die Kaufmechanik haben wir im Beitrag zu den CBAM-Zertifikaten 2026/2027 im Detail aufbereitet.

Warum ein CBAM-Rechner die eigentliche Arbeit nicht abnimmt

Weil die Formel nie das Problem war. Frei verfügbare CBAM-Rechner multiplizieren Menge, Emissionsfaktor und Zertifikatspreis — das ist arithmetisch korrekt und in dreißig Sekunden erledigt. Der Aufwand liegt vollständig in den Eingangsgrößen: welche Zolltarifnummern betroffen sind, welche Emissionsintensität je Werk belegt ist, welcher CO₂-Preis im Herkunftsland bereits gezahlt wurde und wie er nachgewiesen wird.

Ein Rechner ist deshalb ein sinnvolles Instrument für die erste Größenordnung — etwa um zu entscheiden, ob die 50-Tonnen-Schwelle überhaupt relevant ist. Als Grundlage für eine Rückstellung oder eine Einkaufsverhandlung ist er es nicht, solange die Emissionsdaten nicht verifiziert sind. Wer mit Standardwerten rechnet, erhält keine Prognose, sondern eine Obergrenze.

Our Assessment

Zwei Dinge werden aus unserer Projektsicht regelmäßig falsch eingeordnet.

Erstens der Zeitpunkt. Dass der Zertifikatskauf erst im Februar 2027 startet, liest sich wie ein gewonnenes Jahr. Tatsächlich ist es nur ein verschobener Zahlungszeitpunkt: Die Verpflichtung entsteht mit jeder Einfuhr 2026. Wer 2026 keine Rückstellung bildet, trifft 2027 auf den rückwirkenden Kauf für 2026 und die laufende Quartalsdeckung für 2027 gleichzeitig.

Zweitens die Größenordnung. Wir sehen Unternehmen, die ihre CBAM-Betroffenheit anhand der 2026er Zahl bewerten und zu dem Schluss kommen, der Aufwand lohne sich nicht. Bei einem CBAM-Faktor von 2,5 Prozent ist das nachvollziehbar und trotzdem falsch: Dieselbe Lieferkette kostet 2030 rund das Neunzehnfache. Die Investition in Lieferantendaten rechnet sich nicht am Betrag dieses Jahres, sondern an dem des Jahres, in dem der Faktor die Hälfte überschreitet.

Unsere Empfehlung: die Betroffenheit über die Zolltarifnummern belastbar abgrenzen, die CBAM-Last für 2026 quantifizieren und zurückstellen, und parallel bei den drei bis fünf mengenstärksten Lieferanten die Beschaffung verifizierter Emissionsdaten starten. Diese Reihenfolge ist wichtig — Datenbeschaffung ohne saubere Abgrenzung erzeugt Aufwand an Stellen, die gar nicht pflichtig sind.

Wie hoch ist Ihre CBAM-Last — und auf welcher Datenbasis?

Wir grenzen Ihre Betroffenheit über die Zolltarifnummern ab und quantifizieren die Zertifikatsmenge belastbar.

Unverbindliche Erstberatung anfragen

Conclusion

Die CBAM-Kostenrechnung ist arithmetisch trivial und operativ anspruchsvoll. Menge, Emissionsintensität, CBAM-Faktor und Zertifikatspreis lassen sich in einer Zeile multiplizieren — aber drei dieser vier Größen liegen in unterschiedlichen Abteilungen und teilweise außerhalb des Unternehmens.

Drei Schritte sind für 2026 konkret: die Betroffenheit über die achtstelligen KN-Codes gegen Anhang I abgrenzen, die auflaufende Zertifikatslast quantifizieren und zurückstellen, und bei den mengenstärksten Lieferanten die Beschaffung verifizierter Emissionsdaten beginnen. Wer die Investitionsentscheidung dafür am Betrag des Jahres 2026 misst, misst am falschen Jahr: Bei unverändertem Import kostet derselbe Warenstrom 2030 rund das Neunzehnfache.

Sources

  1. Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt: „CBAM-Zertifikate“ (Stand: 28.07.2026) — https://www.dehst.de/DE/Themen/CBAM/CBAM-regelphase-ab-2026/CBAM-zertifikate/cbam-zertifikate_artikel.html
  2. Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt: „CBAM-Regelphase ab 2026“ (abgerufen im September 2026) — https://www.dehst.de/DE/Themen/CBAM/CBAM-regelphase-ab-2026/cbam-regelphase-ab-2026_node.html
  3. Verordnung (EU) 2023/956 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems, konsolidierte Fassung vom 20.10.2025 — https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02023R0956-20251020
  4. Durchführungsverordnung (EU) 2025/2548 der Kommission vom 10. Dezember 2025 zur Berechnung und Veröffentlichung des Preises von CBAM-Zertifikaten — https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32025R2548
  5. Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621 der Kommission zur Festlegung von Standardwerten — https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32025R2621
  6. Europäische Kommission, Taxation and Customs Union: „Price of CBAM certificates“ (abgerufen im September 2026) — https://taxation-customs.ec.europa.eu/carbon-border-adjustment-mechanism/price-cbam-certificates_en
  7. Umweltbundesamt: „Einführung eines CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM)“, Factsheet (abgerufen im September 2026) — https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/cbam_factsheet_de.pdf
  8. Sekundärquelle zur Jahresreihe des CBAM-Faktors: WTS: „CBAM-Zertifikate ab 2026: Wie Unternehmen die Zertifikatspflicht erfüllen“ (30.03.2026) — https://wts.com/de-de/publishing-article/20260330_cbam-zertifikate-ab-2026~publishing-article?language=de

About the Author

Dr. Florian Niedermeier verantwortet bei Five Glaciers Consulting die Themen Klimaziele, Transformationspfade und Produktregulierung und begleitet Unternehmen bei CBAM- und Emissionshandelspflichten. Kontakt: florian.niedermeier@fiveglaciers.com

FAQ zur CBAM-Kostenberechnung

Häufige Fragen zu Zertifikatsmenge, Betroffenheit und Datengrundlage

Die wichtigsten Antworten zur Berechnungsformel, zur 50-Tonnen-Schwelle, zum CBAM-Faktor und zur Wahl zwischen Standardwerten und Lieferantendaten.

01Wie berechnet man die Anzahl der benötigten CBAM-Zertifikate?

Die eingeführte Warenmenge wird mit den spezifischen grauen Emissionen je Tonne multipliziert. Von diesem Ergebnis werden die Anrechnung der kostenlosen Zuteilung im EU-Emissionshandel und ein im Herkunftsland bereits gezahlter CO₂-Preis abgezogen. Ein Zertifikat entspricht einer Tonne CO₂-Äquivalent.

02Ab welcher Menge ist ein Importeur von CBAM betroffen?

Ab mehr als 50 Tonnen CBAM-Waren im Kalenderjahr. Diese massenbasierte De-minimis-Ausnahme steht in Artikel 2a der CBAM-Verordnung. Für Wasserstoff und Strom gilt sie nicht: Dort greifen die Pflichten ab der ersten Einfuhr. Indirekte Zollvertreter können sich ebenfalls nicht auf die Schwelle berufen.

03Was ist der CBAM-Faktor und wie hoch ist er?

Der CBAM-Faktor gibt an, welcher Anteil der grauen Emissionen tatsächlich zertifikatspflichtig ist. Er beträgt 2,5 Prozent im Jahr 2026, 5 Prozent 2027, 10 Prozent 2028, 48,5 Prozent 2030 und 100 Prozent ab 2034. Er bildet den Auslauf der kostenlosen Zuteilung im EU-Emissionshandel ab; Rechtsgrundlage ist Artikel 10a Absatz 1a der Richtlinie 2003/87/EG.

04Was kostet ein CBAM-Zertifikat aktuell?

Für das zweite Quartal 2026 hat die Europäische Kommission den Preis am 6. Juli 2026 mit 75,28 Euro je Tonne CO₂-Äquivalent festgestellt, für das erste Quartal mit 75,36 Euro. Im Jahr 2026 gilt je Quartal ein Durchschnittspreis der EU-ETS-Auktionen, ab 2027 wird wöchentlich ein Preis veröffentlicht.

05Wo finde ich die CBAM-relevanten Zolltarifnummern?

In Anhang I der Verordnung (EU) 2023/956. Maßgeblich ist die achtstellige Position der Kombinierten Nomenklatur, nicht die Sektorbezeichnung. Die Liste ist nicht statisch — eine Ausweitung auf nachgelagerte Erzeugnisse ist im Gesetzgebungsverfahren, weshalb die Betroffenheitsprüfung wiederholt werden sollte.

06Standardwerte oder Lieferantendaten: Was ist günstiger?

In aller Regel die verifizierten Lieferantendaten. Die in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621 festgelegten Standardwerte sind bewusst konservativ angesetzt und führen damit zu systematisch höheren Zertifikatsmengen. Die Differenz geht linear in die Kosten ein — sie ist der stärkste Einzelhebel in der Rechnung.

07Wann muss ich die Zertifikate für 2026 kaufen und abgeben?

Der Verkauf startet am 1. Februar 2027. Die CBAM-Erklärung für 2026 und die Abgabe der zugehörigen Zertifikate sind bis zum 30. September 2027 fällig. Ein Rückkauf überzähliger Zertifikate ist bis zum 31. Oktober 2027 möglich. Die Kostenpflicht entsteht jedoch bereits mit der Einfuhr 2026 und sollte entsprechend zurückgestellt werden.

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