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1.9.2026
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„Wir sind EcoVadis-zertifiziert.“ Der Satz steht auf Websites, in Angebotsanlagen und unter E-Mail-Signaturen - und er ist sachlich falsch. EcoVadis zertifiziert nicht, EcoVadis bewertet. Bis zum 27. September 2026 war das eine Ungenauigkeit. Danach kann es im Verbrauchergeschäft ein Wettbewerbsverstoß sein.
Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand vom September 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Zur Bewertung einzelner Werbeaussagen ziehen Sie bitte anwaltlichen Rat hinzu.
Nein. EcoVadis ist ein Bewertungsverfahren. Unternehmen füllen einen Fragebogen zu Umwelt, Arbeits- und Menschenrechten, Ethik und nachhaltiger Beschaffung aus, laden Nachweise hoch und erhalten eine Scorecard mit einer Punktzahl zwischen 0 und 100. Aus dieser Punktzahl leitet sich die Medaille ab. Es gibt keine Norm, gegen die geprüft wird, und keine akkreditierte Zertifizierungsstelle, die ein Konformitätszeugnis ausstellt.
Der Unterschied ist nicht sprachliche Pedanterie. Eine Zertifizierung bestätigt die Übereinstimmung mit einem definierten Standard — ISO 14001 etwa, geprüft von einer akkreditierten Stelle. Eine Bewertung ordnet eine Leistung auf einer Skala ein und vergleicht sie mit anderen. EcoVadis vergibt seine Medaillen ausdrücklich nach Perzentilen: Gold erhält, wer zu den besten rund fünf Prozent der bewerteten Unternehmen gehört. Wie viele das sind, hängt davon ab, wer sonst bewertet wurde. Ein Zertifikat funktioniert nicht so.
Wie das Verfahren im Einzelnen abläuft, welche Medaillenschwellen gelten und was die Scorecard aussagt, haben wir im Glossareintrag zum EcoVadis-Rating zusammengefasst.
Das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG hat die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 in deutsches Recht überführt. In den Anhang zu § 3 Absatz 3 UWG — die sogenannte Schwarze Liste — wurde eine neue Nummer 2a eingefügt. Sie untersagt das
„Anbringen eines Nachhaltigkeitssiegels, das weder auf einem Zertifizierungssystem beruht noch von staatlichen Stellen festgesetzt wurde“.
Praktisch bedeutet die Schwarze Liste: Es findet keine Einzelfallabwägung statt. Wer eine dort gelistete Handlung vornimmt, handelt unlauter, ohne dass Spürbarkeit oder Irreführungseignung gesondert geprüft werden müssten.
Was ein Zertifizierungssystem ist, definiert das Gesetz in § 2 Absatz 2 Nummer 6 UWG. Verlangt wird im Kern ein System der Überprüfung durch Dritte, dessen Bedingungen einschließlich der Anforderungen öffentlich zugänglich sind, das allen Unternehmen unter transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen offensteht, dessen Anforderungen unter Einbeziehung von Sachverständigen und Interessenträgern entwickelt wurden, das Verfahren für Verstöße samt Entzug des Siegels vorsieht und einer unabhängigen Überwachung unterliegt.
Den vollständigen Regelungsrahmen der Novelle — von den verbotenen Pauschalaussagen bis zu den Anforderungen an Zukunftsversprechen — haben wir im Beitrag zur EmpCo-Richtlinie und UWG-Novelle aufbereitet.
Teilweise — und genau darin liegt die Unsicherheit. Wir gehen die Kriterien einzeln durch, weil pauschale Antworten hier nichts wert sind.
Unsere Einschätzung, nicht mehr: Fünf von sechs Merkmalen sprechen für die Einordnung als Zertifizierungssystem, das sechste dagegen. Eine belastbare Antwort wird erst die Rechtsprechung oder eine behördliche Auslegung liefern. Wer sein Handeln davon abhängig macht, wie diese Frage einmal entschieden wird, trägt das Risiko allein.
Die praktisch wichtigste Grenze verläuft nicht bei EcoVadis, sondern bei Ihrer Zielgruppe. Der Anhang zu § 3 Absatz 3 UWG erfasst geschäftliche Handlungen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Das ist kein Detail, sondern der Anwendungsbereich.
EcoVadis ist ein Instrument der Lieferantenbewertung. Es wurde für Einkaufsorganisationen entwickelt, nicht für Endkundenkommunikation. Damit ergibt sich eine klare Zweiteilung:
Das Risiko entsteht typischerweise nicht durch eine Entscheidung, sondern durch einen Prozess: Das Badge wandert aus der Einkaufsunterlage in das Marketingtemplate, von dort auf die Startseite. Niemand hat den Übergang bemerkt, weil niemand dafür zuständig war.
Wichtig: Der eingeschränkte Anwendungsbereich der Schwarzen Liste ist kein Freibrief für das B2B-Geschäft. Das allgemeine Irreführungsverbot des § 5 UWG gilt unabhängig von der Zielgruppe. Wer gegenüber einem Einkäufer behauptet, „zertifiziert“ zu sein, ohne es zu sein, kann auch dort angreifbar sein.
Die Lösung ist eine Wortwahl, keine Streichung. Ihre Medaille ist eine Leistung, und Sie dürfen sie nennen — nur eben zutreffend.
Drei Regeln, die sich in der Praxis bewährt haben: Nennen Sie EcoVadis immer beim Namen, statt von „zertifiziert“ oder „ausgezeichnet“ im luftleeren Raum zu sprechen. Setzen Sie ein Datum dazu, denn die Bewertung gilt befristet. Und stellen Sie das Badge nicht neben echte Umweltzeichen wie den Blauen Engel, weil die Nachbarschaft den Eindruck der Gleichartigkeit erzeugt.
Für bereits produzierte Materialien gibt es keine Übergangsfrist. Verpackungen, Kataloge, Messestände und Onlineinhalte müssen seit dem Stichtag den neuen Anforderungen genügen — unabhängig davon, wann sie erstellt wurden.
Der pragmatische erste Schritt ist eine Inventur aller Stellen, an denen die Medaille sichtbar ist. Erfahrungsgemäß sind es deutlich mehr als erwartet: Website-Footer, Über-uns-Seite, E-Mail-Signaturen, Angebotsvorlagen, Messebanner, LinkedIn-Profil, Produktdatenblätter, Verpackungsaufdrucke. Anschließend trennen Sie nach Zielgruppe und korrigieren die Formulierung dort, wo Verbraucher adressiert werden.
Wenn Sie ohnehin an Ihrer Scorecard arbeiten, lässt sich beides verbinden. Wie sich die Bewertung systematisch verbessern lässt, beschreiben wir auf unserer Seite zum EcoVadis-Rating; die Bedeutung der einzelnen Medaillen und Badges haben wir hier ausführlich eingeordnet.
Wir halten die EcoVadis-Bewertung für ein gutes Instrument — und genau deshalb für falsch eingesetzt, wenn sie als Verbrauchersiegel verwendet wird. Ihre Stärke ist die Vergleichbarkeit in der Lieferkette. Diese Stärke geht verloren, sobald sie zu einem Abzeichen unter vielen wird.
Aus Beratungssicht ist die Rechtsfrage nicht der teuerste Teil. Teuer wird die Inventur: Wer die Medaille seit Jahren nutzt, findet sie an einem Dutzend Stellen, für die niemand mehr zuständig ist. Genau dort entstehen die Formulierungen, die niemand geprüft hat.
Unsere Empfehlung: Trennen Sie zuerst nach Zielgruppe, korrigieren Sie dann die verbrauchergerichteten Stellen, und legen Sie schließlich fest, wer künftig freigibt, bevor ein Nachhaltigkeitsabzeichen nach außen geht. Der dritte Schritt ist der, der verhindert, dass Sie in zwei Jahren erneut inventarisieren.
Zur Offenlegung: Five Glaciers Consulting ist akkreditierter EcoVadis-Beratungs- und Schulungspartner und wurde selbst mit Gold bewertet. Auf unserer Website finden Sie deshalb genau die Formulierung, die wir hier empfehlen.
EcoVadis bleibt ein starkes Argument — im richtigen Kontext und mit der richtigen Vokabel. Die Bewertung ist eine Leistung, die Sie zeigen dürfen. Sie ist nur eben kein Siegel und keine Zertifizierung, und seit dem 27. September 2026 macht dieser Unterschied im Verbrauchergeschäft einen rechtlichen Unterschied.
Drei Schritte sind konkret: die Stellen inventarisieren, an denen Ihre Medaille sichtbar ist; nach B2B und Verbraucherkommunikation trennen; und die verbrauchergerichteten Formulierungen von „zertifiziert“ auf „bewertet“ umstellen. Wer zusätzlich festlegt, wer künftig freigibt, bevor ein Nachhaltigkeitsabzeichen nach außen geht, muss diese Inventur kein zweites Mal machen.
Paulin Streit verantwortet bei Five Glaciers Consulting die Themen EcoVadis, VSME und doppelte Wesentlichkeitsanalyse und begleitet Unternehmen durch Erst- und Folgebewertungen. Kontakt: paulin.streit@fiveglaciers.com

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