DATE
31.8.2026
AUTHORS
TOPICS
Climate management
Governance & regulation
Strategy
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31.8.2026
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Climate management
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Die Science Based Targets initiative (SBTi) ändert nicht die Kriterien für Klimaziele, sondern die Art, wie sie den Zielstatus von Unternehmen öffentlich ausweist. Statt der bisherigen Grobeinteilung zeigt das SBTi Target Dashboard künftig differenziert, ob ein Unternehmen aktuell validierte Ziele hält, eine Verpflichtung eingegangen ist, eine Verlängerung erhalten hat oder aus dem System herausgefallen ist. Für die meisten Unternehmen ist das keine Meldung für das Nachhaltigkeitsteam, sondern eine für Vertrieb und Einkauf: Der Status ist die Angabe, die Großkunden, Banken und Ratinganbieter zuerst abrufen.
Die hier genannten Fristen entsprechen dem Stand vom August 2026. Grundlage ist die von der SBTi im August 2026 aktualisierte Fassung der Fünf-Jahres-Review-Guidance und des Statusdokuments.
Das SBTi Target Dashboard weist künftig aus, ob ein Unternehmen validierte Ziele hält, eine Verpflichtung zur Zielsetzung eingegangen ist oder eine entfernte Verpflichtung hat — und innerhalb dieser drei Kategorien geben zusätzliche Unterstatus Auskunft über die Position im Zielzyklus. Die inhaltliche Grundlage dafür ist das Dokument „SBTi Commitment and Target Statuses“, das jeden Status definiert und die auslösenden Szenarien beschreibt.
Der praktische Unterschied liegt in der Auflösung. Bisher trennte das Dashboard im Kern zwischen „Committed“, „Commitment Removed“ und „Targets Set“. Ein Unternehmen, dessen Ziele seit sechs Jahren unverändert im Dashboard stehen, war damit nicht von einem Unternehmen zu unterscheiden, das seine Ziele gerade erfolgreich überprüft hat. Genau diese Unterscheidung wird sichtbar.
Zur Einordnung des Volumens: Die Zahl der Zieleinreichungen ist laut SBTi in den zwölf Monaten bis zur Veröffentlichung um 9 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum gestiegen. Der Datenbestand, über den diese Statuslogik läuft, wächst also weiter.
Bis die neuen Status im SBTi Target Dashboard verfügbar sind, gilt die Commitment Compliance Policy unverändert: Ablaufende und zurückgezogene Verpflichtungen werden wie bisher gekennzeichnet. Erst ab September 2026 und erst mit Verfügbarkeit der neuen Status ersetzt das Statusdokument diese Policy. Die SBTi nennt in ihrer eigenen Veröffentlichung „ab September 2026“ als Zeitraum; ein exaktes Umstellungsdatum innerhalb des Monats wird in mehreren Branchenmedien mit dem 24. September 2026 angegeben — diese Angabe ist ausschließlich durch Sekundärquellen gedeckt und sollte nicht als Frist in interne Pläne übernommen werden.
Der Review läuft in drei Schritten und beginnt nicht mit einem Formular, sondern mit einer Prüfung gegen die zum Zeitpunkt des Reviews anerkannte Fassung der SBTi-Standards. Das Einreichen des Formulars ist nur in bestimmten Fällen Pflicht.
Unternehmen können neue oder aktualisierte Ziele jederzeit einreichen. Der Fünf-Jahres-Zyklus und der jeweilige Status schränken die Einreichung nicht ein. Eine Erinnerung der SBTi erreicht Unternehmen sechs Monate vor dem Trigger-Datum; das konkrete Datum lässt sich bei der SBTi erfragen. Ob der Review mit einer Bestätigung endet oder in eine Neueinreichung führt, entscheidet sich an derselben Stelle wie bei der erstmaligen Klimazielsetzung: an der Frage, welche Zielpfade die aktuellen Kriterien tragen.
Definition — Trigger-Datum: Das Trigger-Datum ist das Monatsende fünf Jahre nach der letzten Veröffentlichung validierter Ziele eines Unternehmens. Es ist der Startpunkt des Review-Zyklus und damit die Bezugsgröße für alle Folgefristen: sechs Monate für die optionale Ergebniseinreichung, zwölf Monate für die Einreichung aktualisierter Ziele.
Das von der SBTi angeführte Beispiel macht die Rechnung greifbar: Ein Unternehmen, dessen erste validierte Ziele im März 2021 veröffentlicht wurden — alle Scopes, Basisjahr 2020, Zieljahr 2028 —, hat sein Trigger-Datum Ende März 2026. Will es eine Extension oder einen Waiver beantragen, muss das Review-Formular bis Ende September 2026 vorliegen. Andernfalls hat es bis Ende März 2027 Zeit, Ziele zur Validierung einzureichen.
Die SBTi sieht zwei Ausnahmen vor, die sich in Anlass und Wirkung deutlich unterscheiden. Ein Waiver überspringt den Review, eine Extension verschiebt die Zieleinreichung.
Die Extension ist die praktisch relevanteste Option für alle, die auf den Corporate Net-Zero Standard Version 2.0 warten. Welche Fassung wann einzureichen ist, haben wir in der Übersicht zum Übergang auf Version 2.0 aufgeschlüsselt — die Extension ist genau der Mechanismus, über den sich beide Zeitachsen zusammenführen lassen.
Der SBTi-Status ist eine der wenigen Klimaangaben eines Unternehmens, die jederzeit von außen, kostenfrei und ohne Rückfrage abrufbar sind. Wird ein Status künftig differenzierter ausgewiesen, verändert das nicht die eigene Klimaleistung, wohl aber das Bild, das Dritte sich von ihr machen — und zwar ohne dass das Unternehmen davon erfährt.
Drei Adressaten lesen das Dashboard regelmäßig. Erstens Großkunden, die den SBTi-Status in Lieferantenfragebögen und Ausschreibungsunterlagen abfragen und ihn zunehmend nicht mehr als Ja/Nein-Feld behandeln. Zweitens Ratinganbieter: EcoVadis und CDP bewerten Klimaziele unter anderem anhand externer Validierung, und ein zurückgestufter Status kostet Punkte in einer Bewertung, die selbst wieder in Kundenanforderungen einfließt. Drittens Banken und Investoren, für die der Statuswechsel ein Signal über die Verlässlichkeit der gesamten Transitionsplanung ist.
Aus unseren Projekten kennen wir den typischen Auslöser: Das Trigger-Datum liegt bei Unternehmen mit früher Zielvalidierung mitten in einer Phase, in der die Emissionsdatenbasis inzwischen mehrfach umgestellt wurde — durch neue Standorte, verkaufte Einheiten oder eine methodische Neuberechnung. Wer in dieser Lage die Anforderungen an die Basisjahres-Neuberechnung nicht geklärt hat, kann den Review nicht belastbar beantworten und rutscht in die Aktualisierungspflicht, ohne das gewollt zu haben.
Die Umstellung ist kein Verschärfen der Kriterien, sondern das Schließen einer Transparenzlücke — und genau deshalb unterschätzen sie viele Unternehmen. Wer bisher validierte Ziele hielt, wurde im Dashboard nicht danach unterschieden, ob diese Ziele noch aktuell sind. Diese Unschärfe endet. Reputationsrisiko entsteht damit nicht durch neue Anforderungen, sondern durch unterlassene Pflege eines bestehenden Eintrags.
Zwei Dinge halten wir für vorrangig. Erstens: das eigene Trigger-Datum kennen und im Regeltermin verankern, nicht im Nachhaltigkeitsteam ablegen. Es ist eine Frist mit Außenwirkung und gehört damit in dieselbe Governance wie Abschluss- und Prüfungstermine. Zweitens: die Entscheidung zwischen Review, Aktualisierung, Waiver und Extension bewusst treffen, statt sie durch Zeitablauf treffen zu lassen. Die Extension ist ein legitimes Instrument für Unternehmen, die auf Version 2.0 zusteuern — sie wird aber nur auf Antrag und im Einzelfall gewährt, nicht automatisch.
Was wir nicht empfehlen: den Review als reine Formsache zu behandeln. Anhang 2 der Guidance verlangt Nachweise gegen die jeweils geltenden Kriterien. Wenn die Emissionsbilanz zwischen Erstvalidierung und Review methodisch verschoben wurde, ist der Review der Punkt, an dem das auffällt. Diese Prüfung führt in der Praxis in dieselben Fragen wie eine Validierung von Carbon Footprint und Klimazielen: Konsolidierungskreis, Datenqualität, Nachvollziehbarkeit der Berechnung. Wer diese Fragen ohnehin offen hat, sollte den Review nicht als Termin, sondern als Anlass nutzen.
Die SBTi verschärft mit dem Statusdokument keine Kriterien, sondern macht sichtbar, was bisher unscharf blieb: ob validierte Ziele noch aktuell sind. Ab September 2026 löst das Dokument „SBTi Commitment and Target Statuses“ die Commitment Compliance Policy ab, sobald die neuen Status im Target Dashboard verfügbar sind. Bis dahin bleibt die bisherige Policy in Kraft.
Der Termin, der über den eigenen Status entscheidet, steht aber nicht im Kalender der SBTi, sondern im eigenen: Das Trigger-Datum ist das Monatsende fünf Jahre nach der letzten Veröffentlichung validierter Ziele. Ab dort laufen sechs Monate für die optionale Ergebniseinreichung und zwölf Monate für die Einreichung aktualisierter Ziele. Wer diese Frist verstreichen lässt, obwohl eine Aktualisierung erforderlich wäre, erhält keinen Bescheid, sondern einen geänderten öffentlichen Status.
Der sinnvolle nächste Schritt ist deshalb unspektakulär: das eigene Trigger-Datum bestimmen, es wie eine Berichtsfrist behandeln und rechtzeitig entscheiden, ob Review, Aktualisierung, Waiver oder Extension der passende Weg ist.
Dr. Florian Niedermeier ist SBTi- und Net-Zero-Standard-zertifizierter Experte bei Five Glaciers Consulting und begleitet Unternehmen bei Klimazielsetzung, Zielvalidierung und Transformationsplanung. Fragen zu diesem Beitrag: florian.niedermeier@fiveglaciers.com

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