DATE
13.09.2026
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13.09.2026
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Ein Dekarbonisierungspfad ist die jahresscharfe Zielkurve, mit der ein Unternehmen seine Treibhausgasemissionen von einem festgelegten Basisjahr bis zu einem Zieljahr senkt. Er benennt Ausgangswert, Zwischenziele und Endwert und macht damit prüfbar, ob ein Klimaziel rechnerisch erreichbar ist.
| Term | Was er festlegt | Zeitbezug | Häufige Verwechslung |
|---|---|---|---|
| Decarbonization pathway | Die Reduktionskurve selbst: Basisjahr, Zwischenwerte, Zieljahr | Durchgehend, Jahr für Jahr | Wird mit dem Klimaziel gleichgesetzt — das Ziel ist aber nur der Endpunkt der Kurve |
| Klimaziel | Einen Zielwert zu einem Stichtag, etwa minus 42 Prozent bis 2030 | Ein Stichjahr | Sagt nichts darüber, wie die Emissionen bis dahin verlaufen |
| Klimatransformationsplan (Climate Transition Plan) | Maßnahmen, Zuständigkeiten und Investitionen, mit denen der Pfad eingehalten wird | Umsetzungszeitraum | Enthält den Pfad, ist aber nicht der Pfad |
| Decarbonization | Die Minderung der Treibhausgasintensität von Wirtschaftstätigkeit allgemein | Kein fester Zeitbezug | Beschreibt die Richtung, nicht die Menge und nicht das Tempo |
Der Pfad ist die Stelle, an der ein Klimaziel rechnerisch wird. Zwei Regelwerke geben vor, was er enthalten muss.
Die ESRS verlangen in ESRS E1 Ziffer 34 Zielwerte für 2030 und, sofern verfügbar, für 2050, danach für jeden folgenden Fünfjahreszeitraum; anzugeben sind außerdem das aktuelle Basisjahr und der Bezugswert. Damit ist der Pfad keine freiwillige Darstellung mehr, sondern Bestandteil der Nachhaltigkeitserklärung.
Die Science Based Targets initiative hat ihre Methodik im Juni 2026 mit Version 2.0 des Corporate Net-Zero Standard neu gefasst. Near-Term-Ziele beziehen sich dort auf einen Fünfjahreszeitraum (CNZS-C9.2), das Langfristziel auf spätestens 2050 (CNZS-C9.3). Für Scope 1 stehen drei Pfadformen zur Wahl (CNZS-C10.2): absolute Reduktion auf einer linearen Kurve, Intensitätsreduktion oder ein Asset-Transition-Ziel mit vordefinierten Meilensteinen. Version 2.0 gilt ab dem 1. Februar 2027.
Die Pfadform entscheidet darüber, was ein Ziel im Betrieb bedeutet. Ein absoluter Pfad bindet die Emissionsmenge und wird bei Wachstum schwerer einzuhalten. Ein Intensitätspfad bindet die Emissionen je Bezugsgröße und kann bei steigender Produktion trotz sinkender Intensität zu höheren Gesamtemissionen führen. Beide sind zulässig — aber sie beantworten verschiedene Fragen, und die Wahl gehört begründet in den Bericht.
Der häufigste Fehler in Pfadprojekten ist eine Zahl, die niemand mehr belegen kann: 4,2 Prozent pro Jahr. Sie wird regelmäßig als gesetzte Größe behandelt. Tatsächlich stammt sie aus dem Absolute-Contraction-Ansatz des SBTi Corporate Manual 2.1 (April 2023) und galt dort für Scope-1- und Scope-2-Ziele mit Basisjahr 2020 oder früher. Wer sie heute ungeprüft auf ein Basisjahr 2024 anwendet, rechnet mit einer Rate, die für dieses Basisjahr nie vorgesehen war — und legt einen Pfad vor, der bei der Einreichung auffällt. Version 2.0 nennt gar keine pauschale Rate mehr; wer den Wert weiterträgt, beschreibt einen Standard, der zum 1. Februar 2027 ausläuft. Wir halten es deshalb für richtig, die Ambition immer aus dem zugrunde gelegten Netto-Null-Pfad herzuleiten und die 4,2 Prozent allenfalls als Plausibilitätsprobe zu verwenden, nicht als Vorgabe. Dagegen spricht der höhere Aufwand: Die Herleitung über einen Pfad kostet mehr als das Einsetzen einer Konstanten — einmalig, und sie überlebt den Standardwechsel.
Ein zweiter Punkt betrifft das Basisjahr. Kriterium CNZS-C4.1 verlangt das jüngste Jahr mit vollständigen Daten. Wo bisher das Jahr mit dem höchsten Ausgangswert gewählt wurde, entscheidet künftig die Datenqualität. Unternehmen, die ihr Basisjahr nach der alten Logik gesetzt haben, sollten prüfen, ob der Pfad neu zu rechnen ist; ausführlich dazu: was sich mit Version 2.0 des SBTi-Standards ändert.
Five Glaciers Consulting unterstützt Unternehmen bei der Übersetzung von Klimazielen in einen jahresscharfen Reduktionsplan — einschließlich der Wahl der Pfadform, der Ableitung der Zwischenziele und der Abstimmung mit den Angabepflichten aus ESRS E1.
Pflichtangaben, die 4,2-Prozent-Regel und die Wahl des Basisjahrs nach dem Corporate Net-Zero Standard 2.0.
Vier Angaben sind unverzichtbar: das Basisjahr mit seinem Emissionswert, der abgedeckte Bilanzkreis nach Scopes, die Zwischenziele und das Zieljahr mit Endwert. Fehlt eine davon, lässt sich der Pfad weder prüfen noch fortschreiben. ESRS E1 verlangt in Ziffer 34 ausdrücklich die Angabe von Basisjahr und Bezugswert sowie Zielwerte für 2030 und, sofern verfügbar, für 2050.
Nicht als allgemeine Regel. Die 4,2 Prozent stammen aus dem Absolute-Contraction-Ansatz des SBTi Corporate Manual in der Fassung 2.1 von April 2023 und galten dort für Scope-1- und Scope-2-Ziele mit Basisjahr 2020 oder früher. Der Corporate Net-Zero Standard in Version 2.0 vom Juni 2026 nennt keine pauschale Mindestrate mehr, sondern leitet die Ambition aus zulässigen Netto-Null-Pfaden ab (Kriterium CNZS-C9.6). Er gilt ab dem 1. Februar 2027.
Der Corporate Net-Zero Standard 2.0 verlangt in Kriterium CNZS-C4.1 das jüngste Jahr, für das vollständige Emissionsdaten vorliegen. Das kehrt eine verbreitete Praxis um: Statt ein Jahr mit hohen Emissionen zu wählen, damit die Reduktion größer aussieht, entscheidet künftig die Datenlage über das Basisjahr.
Autor: Paul Domin · Stand: September 2026


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