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13.10.2026
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SB 253, der kalifornische Climate Corporate Data Accountability Act, verpflichtet in den USA ansässige Unternehmen mit mehr als einer Milliarde US-Dollar Jahresumsatz, die in Kalifornien Geschäfte betreiben, zur jährlichen Offenlegung ihrer Treibhausgasemissionen. Scope 1 und 2 sind seit 2026 zu berichten, Scope 3 ab 2027.
Kalifornien hat zwei Gesetze nebeneinander in Kraft gesetzt, die regelmäßig verwechselt werden — und beide werden ihrerseits mit der europäischen Berichtspflicht verwechselt. Sie unterscheiden sich in dem, was offenzulegen ist, in der Schwelle und im Durchsetzungsstand.
| Regelwerk | Was offenzulegen ist | Schwelle | Rhythmus | Status |
|---|---|---|---|---|
| SB 253 | Treibhausgasemissionen nach GHG Protocol | Über 1 Mrd. US-Dollar Jahresumsatz | Jährlich — Scope 1 und 2 seit 2026, Scope 3 ab 2027 | In Kraft, erste Abgabefrist war der 10. August 2026 |
| SB 261 | Klimabezogene finanzielle Risiken und Gegenmaßnahmen | Über 500 Mio. US-Dollar Jahresumsatz | Alle zwei Jahre | Wird nicht durchgesetzt — nach gerichtlicher Anordnung freiwillig |
| SB 219 | Nichts — Änderungsgesetz von 2024 zu beiden Gesetzen | — | — | Begründet keine eigene Pflicht |
| CSRD und ESRS | Nachhaltigkeitsinformationen des Konzerns | EU-Größenkriterien | Jährlich im Lagebericht | Methodisch weitgehend deckungsgleich — anderer Berichtskreis |
Die Betroffenheit läuft über die US-Tochter. Berichtspflichtig ist nach der Formulierung des California Air Resources Board eine in den USA ansässige Einheit, nicht die deutsche Muttergesellschaft. Gemessen wird die Schwelle an den Bruttoeinnahmen, wie sie gegenüber dem California Franchise Tax Board gemeldet werden.
Daraus folgt der Fehler, der in Konzernprojekten am meisten Zeit kostet: Geprüft wird der Konzernumsatz. Das ist die falsche Zahl. Maßgeblich ist die Steuermeldung der US-Einheit — ein Konzern mit vier Milliarden Euro Umsatz kann unterhalb der Schwelle liegen, wenn sein US-Geschäft klein ist, und ein Mittelständler mit einer großen US-Tochter kann darüber liegen. Die Prüfung beginnt deshalb in der Steuerabteilung, nicht im Nachhaltigkeitsteam.
Verlangt wird eine Bilanz nach dem GHG Protocol mit festgelegten Organisationsgrenzen, wahlweise über den Equity-Share- oder den Kontrollansatz. Für das erste Berichtsjahr 2026 war keine Prüfung gefordert; ab 2027 ist für Scope 1 und 2 eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit vorgesehen.
Ausgenommen sind unter anderem steuerbefreite gemeinnützige Organisationen und Wohltätigkeitseinrichtungen, Regierungsstellen und mehrheitlich staatseigene Einheiten sowie bestimmte Versicherungsunternehmen. Für alle übrigen verschiebt sich der Aufwand 2027 spürbar: Mit Scope 3 kommt die Lieferkette hinzu, und für Scope 1 und 2 beginnt im selben Jahr die Prüfung. Wer das erste Berichtsjahr mit einer Behelfsrechnung bestritten hat, trägt diese Rechnung dann in ein Prüfungsverfahren — und das ist der Zeitpunkt, an dem eine unsauber gezogene Konsolidierungsgrenze teuer wird.
Die zweite verbreitete Fehlannahme lautet: Wir berichten nach CSRD, also sind wir durch. Das trifft die Methodik, nicht den Berichtskreis. ESRS bilanziert den Konzern, SB 253 die US-Einheit — dieselben Emissionsquellen, eine andere Konsolidierungsgrenze und ein anderer Stichtag. Ein vorhandenes Konzerninventar liefert die Emissionsfaktoren und die Systematik; neu zu ziehen ist die Grenze. Genau dort beginnt der Aufbau einer Treibhausgasbilanz nach GHG Protocol für den berichtspflichtigen US-Berichtskreis.
Die drei Fragen, die deutsche Konzerne zur kalifornischen Klimaberichtspflicht am häufigsten stellen.
Nicht unmittelbar. Berichtspflichtig ist nach der Formulierung des California Air Resources Board eine in den USA ansässige Einheit mit mehr als einer Milliarde US-Dollar Jahresumsatz, die in Kalifornien Geschäfte betreibt. Ein deutscher Konzern wird über seine US-Tochter erfasst, nicht als Muttergesellschaft. Maßgeblich für die Schwelle sind die Bruttoeinnahmen, wie sie gegenüber dem California Franchise Tax Board gemeldet werden.
Für die Methodik ja, für den Berichtskreis nein. Beide Regelwerke bauen auf dem GHG Protocol auf, sodass Emissionsfaktoren, Systematik und Datenquellen übernommen werden können. Die Konsolidierungsgrenze ist aber eine andere: ESRS bilanziert den Konzern, SB 253 die berichtspflichtige US-Einheit. Die Abgrenzung dieser Grenze ist der eigentliche Projektaufwand.
Derzeit nicht. Nach einer gerichtlichen Anordnung setzt das California Air Resources Board SB 261 nicht durch; die Berichterstattung über klimabezogene finanzielle Risiken ist freiwillig. Die Behörde führt dafür ein öffentliches Register, in dem bereits Berichte eingereicht wurden. Die Schwelle liegt mit 500 Millionen US-Dollar niedriger als bei SB 253.
Autor: Dr. Florian Niedermeier · Stand: Oktober 2026


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