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The ESRS explains: ESRS S2 - Workforce in the value chain

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DATE

5.9.2025

TOPICS

Governance & regulation

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In unserer fortlaufenden Blogreihe über die Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) richten wir heute den Blick auf ESRS S2, der die Berichterstattung über Arbeitskräfte außerhalb des eigenen Unternehmens behandelt, aber die in der Wertschöpfungskette tätig sind. Dieser Standard verlangt von Unternehmen, ihre sozialen Auswirkungen entlang der Lieferkette transparenter zu machen und Maßnahmen zur Minderung von Risiken zu offenbaren.

näher beleuchten, der sich mit den sozialen Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette befasst. Dieser Standard trägt zur Transparenz darüber bei, wie Unternehmen auf Mitarbeitende in vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten Einfluss nehmen und sicherstellen, dass Menschenrechte eingehalten werden.

What is ESRS S2?

ESRS S2 fokussiert auf Mitarbeiter und Arbeitskräfte, die zwar nicht direkt beim berichtenden Unternehmen angestellt sind, aber durch dessen Geschäftstätigkeiten beeinflusst werden können. Dazu zählen z. B.:

  • Mitarbeitende von Zulieferern,
  • Dienstleistende am Standort des Unternehmens,
  • Arbeitskräfte in vorgelagerten Stufen (etwa Rohstoffgewinnung),
  • Regelmäßig am Standort tätige Fremdfirmenmitarbeiter.

Das Ziel ist, zu verstehen, wie ein Unternehmen auf diese Gruppen Einfluss nimmt – sei es durch Einkaufspraktiken, Vertragsgestaltung oder Kontrollmechanismen – und in welcher Weise Risiken entstehen sowie Chancen genutzt werden können.

Disclosure requirements in accordance with ESRS S2

According to ESRS S2, companies are obliged to report on their strategies and measures with regard to the workforce in their value chain. An overview of the main disclosure requirements can be found here:

ESRS S2 Workforce in the value chain Disclosure requirements
Duty of disclosure Description
S2-1 Strategies related to labor in the value chain.
S2-2 Process for involving workers in the value chain in relation to impacts.
S2-3 Procedures to address negative impacts and channels through which workers in the value chain can raise concerns.
S2-4 Measures to mitigate significant risks and opportunities associated with labor in the value chain and their effectiveness.
S2-5 Objectives for managing significant negative impacts, promoting positive impacts and managing significant risks and opportunities.

Objective of ESRS S2

ESRS S2 aims to ensure that companies fulfill their responsibilities towards workers throughout the value chain. This includes both upstream and downstream activities that can have a significant impact on working conditions. Companies must take measures to mitigate risks, seize opportunities and promote respect for human rights.

Synergies with other ESRS standards

ESRS S2 steht in engem Zusammenhang mit anderen sozialen Standards wie ESRS S1, der sich auf die eigene Belegschaft bezieht. Darüber hinaus gibt es Überschneidungen mit Standards aus den Bereichen Governance (z. B. ESRS G1) sowie Umweltstandards (z. B. ESRS E5, das die Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft abdeckt). ESRS S2 ergänzt und überlappt mit anderen Standards:

  • ESRS S1: Fokus auf die eigene Belegschaft – S2 erweitert diesen Blick auf externe Arbeitskräfte.
  • ESRS G1: Governance-Aspekte wie Vertragsmanagement und Einkaufspraktiken wirken direkt auf die Wertschöpfungskette.
  • ESRS E-Standards (z. B. E5): Nachhaltige Beschaffung und Ressourcennutzung beeinflussen indirekt die Arbeitsbedingungen.

Herausforderungen bei der Umsetzung von ESRS S2

Die praktische Anwendung von ESRS S2 bringt einige Hürden mit sich:

Datenverfügbarkeit und Transparenz: In vielen Fällen liegen nur begrenzte oder unvollständige Daten zu Arbeitsbedingungen von Lieferanten vor. Unternehmen müssen daher geeignete Mechanismen etablieren, um Informationen zu sammeln und zu validieren.

Einbindung von Stakeholdern: Der Dialog mit Arbeitskräften außerhalb des eigenen Unternehmens erfordert passende Kanäle und Plattformen. Dies gilt besonders für Gewerkschaften oder Brancheninitiativen, die als Vermittler fungieren können.

Wirksamkeit und Monitoring: Es reicht nicht aus, Maßnahmen zu beschließen – ihre Effektivität muss auch bewertet und transparent gemacht werden. Unternehmen sollten KPIs oder Messgrößen definieren und regelmäßig prüfen.

Komplexität globaler Lieferketten: In globalen Strukturen mit vielen Zwischenstufen und regional unterschiedlichen Gesetzen und Arbeitsstandards wird die Nachvollziehbarkeit anspruchsvoll.

Aktuelle Neuerungen durch EFRAG-Entwurf – Der ESRS S2

Stand Juli 2025 – Entwurf, Konsultation & Quick Fix

Die Anforderungen an den ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette – wurden im Sommer 2025 noch einmal konkretisiert. Der jüngste Entwurf enthält wichtige Anpassungen, die den Standard praxisnäher machen und Unternehmen insbesondere in der ersten Anwendungswelle („Wave 1“) entlasten sollen. Im Mittelpunkt stehen dabei die stärkere Fokussierung auf Transparenz in der Lieferkette, eine Reduzierung der berichtspflichtigen Datenpunkte sowie Übergangsregelungen im Rahmen des Quick Fix. Zudem wurde ein klarer Zeitplan für Konsultation und Finalisierung veröffentlicht. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Aktuelle Neuerungen – ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

Stand September 2025 – Drafts, Quick Fix & Erleichterungen

  • Exposure Draft S2 (31.07.2025): Stärkere Fokussierung auf Transparenz in Lieferkettenprozessen, mit klaren Angaben zu Arbeitsrechten, Gesundheit & Sicherheit sowie Due-Diligence-Pflichten.
  • Quick Fix Ergänzungen: Unternehmen der „Wave 1“ profitieren von erleichterten Berichtspflichten, insbesondere bei der Erhebung detaillierter Daten in komplexen Lieferketten.
  • Datenpunkte reduziert: Bestimmte doppelte Angaben wurden entfernt, um den Reporting-Aufwand zu senken. Fokus liegt auf materiellen Risiken und Chancen entlang der Wertschöpfungskette.
  • Konsultation & Zeitplan: Konsultation der überarbeiteten Entwürfe läuft bis 29. September 2025. Der finale Standard wird voraussichtlich ab den Geschäftsjahren 2026/2027 verpflichtend.

Fazit: Mit den Anpassungen wird ESRS S2 praxisnäher und besser handhabbar. Unternehmen sollten jedoch frühzeitig Prozesse für Lieferketten-Transparenz und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten implementieren, um von Übergangsregelungen zu profitieren.

Konsultationsphase: Der Entwurf ist bis 29. September 2025 öffentlich kommentierbar. Der finale Standard wird voraussichtlich ab den Geschäftsjahren 2026/2027 gelten.

Fazit & Ausblick

ESRS S2 ist ein zentraler Baustein, um Menschenrechte in der Lieferkette sicherzustellen. Unternehmen, die frühzeitig mit einer strukturierten Umsetzung beginnen, können Risiken minimieren und Wettbewerbsvorteile sichern.

ESRS S2 FAQ – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

Unter ESRS S2 fallen alle Beschäftigten in der Wertschöpfungskette, die nicht zur eigenen Belegschaft zählen, z. B. Zulieferer, Subunternehmer oder externe Dienstleister.

S1 behandelt die eigene Belegschaft, während S2 die Arbeitskräfte in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette abdeckt.

Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitenden können ESRS S2 in den ersten zwei Jahren aussetzen. Für Wave-1-Unternehmen gelten zusätzliche Quick-Fix-Erleichterungen.

Nein, ESRS S2 schreibt keine festen Parameter vor. Unternehmen legen eigene Ziele fest, müssen diese aber konsistent und nachvollziehbar darstellen.

Die Anwendung startet mit den CSRD-Pflichten. Erste Erleichterungen laufen 2026/2027 aus, danach gilt ESRS S2 verbindlich für alle betroffenen Unternehmen.

Letzte Aktualisierung: 05.09.2025

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