DATE
25.10.2026
AUTHORS
TOPICS
Reporting
Governance & regulation
SHARE

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Am 22. Oktober 2026 hat der International Sustainability Standards Board (ISSB) den Entwurf eines IFRS Practice Statement zu naturbezogenen Angaben veröffentlicht. Der Entwurf erklärt, wie Unternehmen IFRS S1 auf Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Natur anwenden, und stützt sich dabei auf das Rahmenwerk der Taskforce on Nature-related Financial Disclosures (TNFD). Dieser Beitrag ordnet ein, was der Entwurf ist, was er nicht ist und wo er für Unternehmen relevant wird, die nach ESRS berichten.
Rechtsstand: Es handelt sich um einen Entwurf in der Konsultation. Verbindlich ist daran nichts. Die hier genannten Angaben entsprechen dem Stand vom Oktober 2026; die Bezeichnungen der Dokumente sind die englischen Originaltitel des ISSB.
Der ISSB hat den Entwurf eines IFRS Sustainability Disclosure Practice Statement zu naturbezogenen Angaben (Nature-related Disclosures) zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht. Zum Paket gehören laut IFRS Foundation der Entwurf selbst, die Basis for Conclusions, begleitende Anwendungshinweise (Accompanying Guidance) und ein Snapshot, alle in englischer Sprache (IFRS Foundation, 22. Oktober 2026).
Dem Entwurf ging ein Grundsatzbeschluss voraus: Im April 2026 hatte der ISSB entschieden, naturbezogene Angaben in Form eines Practice Statement vorzuschlagen und nicht als eigenständigen Standard (IFRS Foundation, 22. April 2026). Die Konsultation soll auch klären, ob diese Form richtig ist. Der ISSB-Vorsitzende Emmanuel Faber wird in der Mitteilung vom April mit dem Satz zitiert, naturbezogene Angaben seien nicht optional, weil IFRS S1 sie ohnehin verlange, soweit sie wesentlich sind.
Nein, nicht als Voraussetzung für die Konformität mit den ISSB-Standards. Die IFRS Foundation stellt im Oktober klar, dass ein Unternehmen ein Practice Statement nicht befolgen muss, um die Einhaltung der ISSB-Standards zu erklären (IFRS Foundation). Verpflichtend bleibt die Grundanforderung aus IFRS S1: wesentliche Informationen zu nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen offenzulegen, einschließlich solcher, die Natur betreffen.
Inhaltlich macht die Form nach Darstellung des ISSB keinen Unterschied. Aus Sicht von Inhalt und Formulierung gebe es zwischen Practice Statement und Standard keinen Unterschied, und beide durchliefen dasselbe Verfahren. Die Aprilmitteilung beschreibt zudem, ein angewendetes Practice Statement habe für das anwendende Unternehmen die volle Wirkung eines ISSB-Standards. Die Formulierungen in den beiden Mitteilungen sind nicht deckungsgleich; belastbar ist die Aussage der Oktobermitteilung zur Konformität.
Practice Statement: Ein IFRS Practice Statement ist ein nicht verpflichtendes Dokument des ISSB, das erläutert, wie Unternehmen eine bestehende Anforderung anwenden. Im vorliegenden Fall erläutert es die Anwendung von IFRS S1 auf naturbezogene Risiken und Chancen. Quelle: IFRS Foundation, Oktober 2026.
Der Entwurf gibt Unternehmen Hilfestellung, wesentliche naturbezogene Informationen für Investoren zu identifizieren und offenzulegen. Dazu gehört, wie Abhängigkeiten und Auswirkungen eines Unternehmens auf die Natur zu Risiken und Chancen führen. Der Entwurf gewichtet zudem Standorte sowie die Interaktion mit indigenen Völkern, lokalen Gemeinschaften und betroffenen Stakeholdern.
Welche einzelnen Angaben der Entwurf konkret vorsieht, geht aus den Pressemitteilungen nicht hervor. Wer den Wortlaut bewerten will, sollte den Entwurf und die Accompanying Guidance direkt bei der IFRS Foundation lesen (Zugang über die Mitteilung der IFRS Foundation). Sekundärquellen empfehlen, bei bereits wesentlicher Natur dem TNFD-Ansatz LEAP (Locate, Evaluate, Assess, Prepare) zu folgen und die vier TNFD-Säulen Governance, Strategie, Risiko- und Auswirkungsmanagement sowie Kennzahlen und Ziele abzugleichen (ISS Corporate, Mai 2026). Das ist eine Einschätzung Dritter und keine Vorgabe des ISSB.
Beide Texte regeln Offenlegung zu Natur, aber für verschiedene Berichtsrahmen. ESRS E4 gehört zu den Standards der CSRD und ist anzuwenden, wenn die doppelte Wesentlichkeitsanalyse Biodiversität als wesentlich einstuft. Der ISSB-Entwurf erläutert die Anwendung von IFRS S1 und richtet sich an Investoreninformation. Eine Übernahme des Entwurfs in EU-Recht ist nicht Gegenstand der Mitteilungen.
Einen Überblick zu den Angabepflichten von ESRS E4 gibt der Beitrag ESRS E4 Biodiversität und Ökosysteme. Zu Zielen für Natur außerhalb der Berichtspflicht, etwa nach dem Rahmen des Science Based Targets Network, siehe Science Based Targets for Nature.
Die Konsultation läuft 120 Tage bis zum 19. Februar 2027. Kommentare reicht der ISSB bevorzugt über eine Online-Umfrage ein, Kommentarschreiben werden ebenfalls angenommen. Ein Datum für ein Inkrafttreten oder für die finale Fassung nennt die IFRS Foundation nicht.
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) lädt gemeinsam mit dem ISSB zu der Diskussion am 30. November ein und bittet um Rückmeldungen zu den Vorschlägen (DRSC, 22. Oktober 2026). Ob das DRSC selbst eine Stellungnahme abgibt, geht aus der Meldung nicht hervor.
Für Unternehmen, die nach ESRS berichten, ändert der Entwurf kurzfristig nichts an den Pflichten. Er wird relevant, sobald ein Berichtsadressat IFRS-Informationen erwartet, etwa Investoren, Banken oder eine Konzernmutter in einer Jurisdiktion, die ISSB-Standards anwendet. Welche Länder das tun, steht nicht in den ISSB-Mitteilungen; das ist vor dem Aufwand für den eigenen Fall zu klären.
Der praktische Wert liegt in der Arbeitsgrundlage. Wer Natur in der Wesentlichkeitsanalyse bewertet hat, sollte die Standortdaten, die Abhängigkeiten und die Governance-Zuständigkeit ohnehin belegen können, unabhängig davon, ob am Ende ESRS E4 oder ein IFRS-Rahmen den Maßstab liefert. Drei Schritte sind unabhängig vom Ausgang der Konsultation sinnvoll: die Wesentlichkeit von Natur dokumentieren, die Standorte mit Naturbezug erfassen und Klima- und Naturrisiken im Risikomanagement gemeinsam führen. Wer dabei Unterstützung braucht, findet sie in unserer Arbeit zur Biodiversitätsstrategie und zur Berichterstattung nach CSRD.
Eine Kommentierung des Entwurfs lohnt sich für Unternehmen, die IFRS-Informationen liefern müssen und die Erwartung an Standortangaben prüfen wollen. Die Frist dafür endet am 19. Februar 2027.

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