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01.11.2026
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Eine ESG-Strategie legt fest, welche Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen für ein Unternehmen wesentlich sind, welche Ziele es dort verfolgt und über welche Maßnahmen und Zuständigkeiten es sie erreicht. Der Begriff ist rechtlich nicht definiert. Verbindlich sind nur die Angaben, die CSRD und ESRS über Strategie und Geschäftsmodell verlangen.
Die Begriffe werden in Ausschreibungen und Vorstandsvorlagen regelmäßig gegeneinander getauscht. Zwei von ihnen meinen dasselbe, zwei bezeichnen einen Ausschnitt, und nur einer hat einen regulatorischen Anker.
| Term | Was er festlegt | Range | Regulatorischer Status |
|---|---|---|---|
| ESG-Strategie | Ziele und Maßnahmen entlang Umwelt, Soziales und Governance | gesamtes Unternehmen | kein definierter Rechtsbegriff |
| Sustainability strategy | dasselbe; im deutschsprachigen Raum der gebräuchlichere Begriff | gesamtes Unternehmen | kein definierter Rechtsbegriff |
| Climate strategy | Minderungsziele und der Pfad dorthin | nur Treibhausgasemissionen | kein definierter Rechtsbegriff |
| Transformationsplan | maßnahmen- und anlagenscharfer Umsetzungsweg zu den Klimazielen | nur Treibhausgasemissionen | als Angabepflicht im Klimastandard der ESRS vorgesehen |
| CSR-Strategie | Verantwortungsanspruch gegenüber Gesellschaft und Umfeld | gesamtes Unternehmen | älterer Rahmenbegriff, von ESG weitgehend abgelöst |
Die CSRD verpflichtet kein Unternehmen dazu, eine ESG-Strategie zu haben. Sie verpflichtet dazu, über Strategie und Geschäftsmodell zu berichten: welche wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen bestehen, wie sie sich zum Geschäftsmodell verhalten und wie widerstandsfähig dieses Geschäftsmodell ist. Das ist eine Berichtspflicht, keine Handlungspflicht.
Die Rechtsgrundlage ist die Richtlinie (EU) 2022/2464 vom 14. Dezember 2022, veröffentlicht am 16. Dezember 2022. Die konkreten Angabepflichten stehen nicht in der Richtlinie selbst, sondern in den European Sustainability Reporting Standards, erlassen als Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 vom 31. Juli 2023. Sie gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. ESRS 2 regelt die Angaben zu Strategie und Geschäftsmodell, der Klimastandard ESRS E1 den Übergangsplan für den Klimaschutz.
Daraus folgt eine Asymmetrie, die in Projekten selten ausgesprochen wird: Wer keine Strategie hat, berichtet, dass er keine hat. Das ist zulässig. Es steht dann allerdings in einem geprüften Dokument, das Banken, Kunden und Bewerber lesen.
Der häufigste Fehler in ESG-Strategieprojekten ist die Reihenfolge. Die Strategie wird aus dem Berichtsentwurf abgeleitet statt umgekehrt. Das Ergebnis ist eine Zielliste, die genau die Datenpunkte abdeckt, die ohnehin erhoben werden: ein CO₂-Ziel, weil die Bilanz vorliegt, eine Frauenquote, weil die Personalabteilung sie zählt, eine Lieferantenquote, weil der Einkauf eine Liste hat. Was fehlt, ist die einzige Frage, die eine Strategie beantworten muss: Welches Thema ist uns wichtig genug, dass wir dafür auf etwas anderes verzichten?
Unsere Einschätzung: Eine ESG-Strategie trägt erst, wenn jedes Ziel ein Basisjahr, ein Zieljahr, eine Maßnahme und einen Namen hat. Drei davon lassen sich am Schreibtisch festlegen, der vierte nicht. Dagegen spricht ein Einwand, den wir ernst nehmen: Wer Zuständigkeiten zu früh benennt, bekommt Widerstand aus Bereichen, die das Thema noch nicht verstanden haben, und verliert Monate. Die Konsequenz ist deshalb nicht, die Namen wegzulassen, sondern die Zahl der Ziele zu begrenzen. Fünf verantwortete Ziele steuern ein Unternehmen; fünfzehn unverantwortete beschreiben es.
Wir unterstützen Sie beim Aufbau einer Nachhaltigkeitsstrategie, die aus der Wesentlichkeitsanalyse heraus Ziele, Maßnahmen und Zuständigkeiten festlegt.
Die vier Fragen, an denen Strategieprojekte in der Praxis hängen.
Inhaltlich keiner. Beide Begriffe bezeichnen dieselbe Sache: die Festlegung, welche Themen wesentlich sind, welche Ziele gelten und wer sie verantwortet. „ESG-Strategie“ ist die im Finanz- und Investorenkontext gebräuchliche Bezeichnung, „Nachhaltigkeitsstrategie“ die im deutschsprachigen Mittelstand übliche. Ein Unternehmen braucht nicht beides.
Nein. Die Richtlinie (EU) 2022/2464 verlangt Angaben über die Strategie und das Geschäftsmodell und darüber, wie sich die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen dazu verhalten. Sie verpflichtet nicht dazu, eine Strategie zu haben. Wer keine hat, muss das berichten.
Vier Bestandteile tragen: die wesentlichen Themen aus der Wesentlichkeitsanalyse, je Thema ein Ziel mit Basisjahr und Zieljahr, die Maßnahmen, mit denen das Ziel erreicht werden soll, und die benannte Zuständigkeit je Maßnahme. Alles Weitere ist Darstellung.
Der Transformationsplan ist der Klimateil, maßnahmen- und anlagenscharf ausgearbeitet. Die ESG-Strategie ist die Klammer darüber und deckt auch Soziales und Governance ab. Ein Transformationsplan ohne übergeordnete Strategie funktioniert; eine Strategie, die den Klimateil nicht bis auf Maßnahmenebene führt, bleibt eine Absichtserklärung.
Autor: Dr. Merlin C. Köhnke · Stand: November 2026


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