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Nachhaltigkeitscontrolling (ESG-Controlling)

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Nachhaltigkeitscontrolling (ESG-Controlling)

DATE

19.10.2026

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Definition

Nachhaltigkeitscontrolling ist die Steuerungsfunktion, die Nachhaltigkeitsziele eines Unternehmens in messbare Kennzahlen übersetzt, deren Entwicklung unterjährig erfasst und Abweichungen so früh sichtbar macht, dass im laufenden Geschäftsjahr noch gegengesteuert werden kann. Es liefert die Datengrundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, geht aber über sie hinaus: Berichtet wird zum Stichtag, gesteuert wird laufend.

Methodisch unterscheidet es sich kaum vom Finanzcontrolling. Der Unterschied liegt in der Datenlage. Emissions-, Energie- und Lieferantendaten entstehen selten im ERP-System, sondern in Fachabteilungen, bei Dienstleistern und in der Lieferkette. Ein funktionierendes Nachhaltigkeitscontrolling klärt deshalb zuerst, wer welche Größe in welcher Frequenz liefert — und erst danach, in welchem Werkzeug sie zusammenläuft. Der englische Begriff ESG-Controlling bezeichnet dieselbe Funktion.

Abgrenzung zu benachbarten Funktionen

Drei Funktionen arbeiten mit denselben Daten und werden regelmäßig verwechselt. Sie unterscheiden sich darin, wohin sie blicken und wen sie adressieren.

DimensionNachhaltigkeitscontrollingNachhaltigkeitsberichterstattungESG-Datenmanagement
ZweckAbweichung vom Zielwert erkennen und Gegenmaßnahmen auslösenRechenschaft über das abgelaufene Geschäftsjahr ablegenDaten erfassen, prüfen und prüffest verfügbar halten
ZeitrichtungVorwärts: auf das laufende Jahr gerichtetRückwärts: auf den Stichtag gerichtetNeutral: liefert den Bestand
FrequenzUnterjährig, je Kennzahl festgelegtAnnuallyLaufend bis ereignisbezogen
AdressatGeschäftsführung und FachbereichePrüfer, Investoren, Behörden, ÖffentlichkeitControlling und Berichterstattung
ResultEntscheidungVeröffentlichter BerichtBelastbarer Datensatz

Regulatorische Einordnung

Die ESRS verlangen für jede wesentliche Nachhaltigkeitsfrage Mindestangaben zu Maßnahmen, Parametern und Zielen — in der Systematik der Standards als MDR-A, MDR-M und MDR-T bezeichnet und in ESRS 1, Absatz 13 der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 angelegt. Wer ein Ziel angibt, muss den Fortschritt dagegen ausweisen; wer eine Maßnahme angibt, muss ihre Wirkung belegen. Die zugrunde liegende Berichtspflicht folgt aus der Richtlinie (EU) 2022/2464.

Pflicht ist damit die Angabe, nicht das Controlling. Weder CSRD noch ESRS schreiben ein Steuerungssystem vor, und kein Prüfer verlangt eines. Praktisch lässt sich eine Fortschrittsangabe ohne unterjährige Messung aber nur rekonstruieren — und dann steht im Bericht eine Zahl, die im Jahresverlauf niemand beeinflussen konnte.

Relevance for Businesses

Der häufigste Fehler in Projekten ist die Richtung des Aufbaus. Das Controlling wird aus dem Berichtsprozess heraus entwickelt: Man nimmt die Datenpunkte, die der Bericht verlangt, und erhebt sie einmal jährlich. Das Ergebnis ist ein Kennzahlensatz, der vollständig ist und nichts steuert. Die Abweichung wird im Februar sichtbar, das Geschäftsjahr ist im Dezember gelaufen.

Der umgekehrte Weg trägt: zuerst fünf bis zehn Kennzahlen bestimmen, die tatsächlich eine Entscheidung auslösen können, und jede mit einer verantwortlichen Stelle, einer Erhebungsfrequenz und einem Schwellenwert versehen, ab dem gehandelt wird. Die Berichtspflicht wird aus diesem Satz bedient, nicht umgekehrt. Dort, wo die Ziele selbst noch nicht belastbar stehen, beginnt die Arbeit eine Stufe früher — bei der Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie mit Zielen, die sich unterjährig messen und nachsteuern lassen.

Eine Einschränkung gehört dazu: Für Unternehmen mit wenigen wesentlichen Themen und stabilen Prozessen kann der jährliche Zyklus genügen. Der Aufwand eines unterjährigen Controllings rechnet sich dort nicht. Die Entscheidung hängt nicht an der Unternehmensgröße, sondern daran, ob zwischen zwei Stichtagen überhaupt eine Steuerungsentscheidung ansteht.

FAQ zum Nachhaltigkeitscontrolling

Häufige Fragen zum Nachhaltigkeitscontrolling

Die drei Fragen, die beim Aufbau eines Steuerungszyklus für Nachhaltigkeitsdaten am häufigsten gestellt werden.

01Was unterscheidet Nachhaltigkeitscontrolling von der Nachhaltigkeitsberichterstattung?+

Die Zeitrichtung. Die Berichterstattung stellt zum Stichtag dar, was im abgelaufenen Geschäftsjahr geschehen ist; sie ist nach außen gerichtet und einmal jährlich fällig. Das Controlling misst dieselben Sachverhalte unterjährig, vergleicht sie mit dem Zielwert und löst eine Entscheidung aus, solange das Jahr noch läuft. Der Bericht ist eine Abrechnung, das Controlling ein Regelkreis. Wer nur berichtet, erfährt die Abweichung erst, wenn sie nicht mehr korrigierbar ist.

02Welche Kennzahlen gehören in ein Nachhaltigkeitscontrolling?+

Nur solche, die eine Entscheidung auslösen können. Brauchbar ist eine Kennzahl, wenn für sie eine verantwortliche Stelle benannt ist, eine Erhebungsfrequenz feststeht und ein Schwellenwert definiert ist, ab dem gehandelt wird. Fünf bis zehn solcher Kennzahlen steuern ein Unternehmen besser als die vollständige Datenpunktliste des Berichts. Die übrigen Angaben bleiben Berichtsdaten und werden einmal jährlich erhoben.

03Braucht Nachhaltigkeitscontrolling eine eigene Software?+

Nicht zu Beginn. Der Engpass liegt in den meisten Projekten nicht im Werkzeug, sondern in der Datenherkunft: Emissions-, Energie- und Lieferantendaten entstehen außerhalb des ERP-Systems, oft bei Dritten. Solange nicht geklärt ist, wer welche Größe in welcher Frequenz liefert, verwaltet eine Software nur die Lücke. Sinnvoll wird sie, sobald die Erhebung steht und der manuelle Aufwand je Zyklus zum eigentlichen Hindernis wird.

Sources

  1. Europäische Kommission: Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 (ESRS), 2023.
  2. Europäisches Parlament und Rat: Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD), 2022.

Autor: Kevin Möller · Stand: Oktober 2026

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