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GHG Protocol Scope 2: Warum die Neufassung erst 2028 kommt und was bis dahin gilt

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DATE

2.10.2026

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TOPICS

Governance & regulation

Climate management

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Wer 2026 plant, wie sein Unternehmen künftig Grünstrom nachweist, stößt überall auf dieselbe Aussage: Ab 2027 werde das GHG Protocol stündliches Matching verlangen. Der veröffentlichte Sachstand trägt das nicht. Das GHG Protocol hat seine Scope-2-Konsultation am 29. Juli 2026 ausgewertet, ohne sich auf einen Ansatz festzulegen — und die Scope-2-Guidance geht in einem gemeinsamen Standard mit der ISO auf, dessen Veröffentlichung für das vierte Quartal 2028 angesetzt ist.

Key Points at a Glance

  • Die Scope-2-Konsultation brachte knapp 1.100 Rückmeldungen aus 56 Ländern und ein breites Meinungsspektrum. Ein Ansatz wurde nicht festgelegt.
  • Stündliches Matching ist nicht beschlossen. Geprüft wird, ob künftig mehrere Berichtsansätze nebeneinander stehen, die unterschiedliche Wirkungslogiken abbilden.
  • Die Scope-2-Guidance wird nicht mehr einzeln fortgeschrieben, sondern in einen gemeinsamen Corporate Standard von GHG Protocol und ISO überführt — zusammen mit Scope 1, Scope 3, dem Workstream Actions and Market Instruments und der ISO 14064-1.
  • Zeitplan: konsolidierte Konsultation im zweiten Quartal 2027, Veröffentlichung im vierten Quartal 2028.
  • Für Zertifikate ist der Workstream Actions and Market Instruments maßgeblich. Vorgeschlagen ist eine Multi-Statement-Struktur mit drei getrennten Ausweisen statt einer Summe.
  • Eine Empfehlung gilt bereits heute: die drei Kategorien getrennt ausweisen und nicht gegeneinander verrechnen.

Die hier genannten Termine entsprechen dem Standardentwicklungsplan, den das GHG Protocol am 29. Juli 2026 veröffentlicht hat.

Was das GHG Protocol am 29. Juli 2026 bekannt gegeben hat

Die Bekanntgabe umfasst drei Punkte: GHG Protocol und ISO führen ihre Corporate-Standards zu einem gemeinsamen Regelwerk zusammen, die Ergebnisse der Scope-2-Konsultation liegen vor, und aus dem Workstream Actions and Market Instruments gibt es eine erste Rückmeldungsauswertung.

Der zweite Punkt ist der, an dem sich die meisten Erwartungen entzündet hatten. Die Konsultation lief zeitgleich mit einer zweiten zu konsequenziellen Methoden im Stromsektor. Ausgewertet wurden knapp 1.100 Rückmeldungen aus 56 Ländern. Das Ergebnis ist bemerkenswert unentschieden: Die Rückmeldungen zeigen breites Interesse an mehr Transparenz und daran, dass ausgewiesene Ergebnisse und daraus abgeleitete Aussagen zusammenpassen — aber sehr unterschiedliche Auffassungen darüber, wie Strombeschaffung überhaupt zur Dekarbonisierung beiträgt.

Daraus folgt kein Beschluss, sondern ein Prüfauftrag. Technical Working Group und Independent Standards Board überarbeiten den Konsultationsentwurf und prüfen dabei, ob mehrere Berichtsansätze angeboten werden sollen, die je eine andere Wirkungslogik abbilden. Jeder weitere Vorschlag durchläuft den regulären Entwicklungsprozess.

Warum es die Scope-2-Guidance künftig nicht mehr allein gibt

Der strukturell wichtigere Teil der Bekanntgabe betrifft nicht Scope 2 im Einzelnen, sondern die Architektur. GHG Protocol und ISO führen ihre Regelwerke zu einem einzigen, gemeinsam herausgegebenen Corporate Standard zusammen. Konsolidiert werden der Corporate Standard von 2004, die Scope 2 Guidance von 2015, der Scope 3 Standard von 2011, der Workstream Actions and Market Instruments und die ISO 14064-1.

Der Zeitplan ist verbindlich beschlossen und von den Gremien beider Organisationen freigegeben:

  • 29. Juli 2026: Auswertung der Scope-2-Konsultation und erste Rückmeldungen aus dem AMI-Workstream veröffentlicht.
  • Zweites Quartal 2027: konsolidierte öffentliche Konsultation zum gemeinsamen Corporate Standard.
  • Viertes Quartal 2028: Veröffentlichung des gemeinsamen GHG-Protocol-ISO-Corporate-Standards.

Für Unternehmen, die heute parallel nach GHG Protocol und ISO 14064-1 bilanzieren, ist das die eigentliche Entlastung: statt zweier Regelwerke mit unterschiedlicher Begriffslogik künftig eines, in zweiteiliger Struktur mit ergänzenden Anwendungsdokumenten. Wie eng beide Organisationen bereits zusammenarbeiten, zeigt unser Beitrag zur Partnerschaft von ISO und GHG Protocol.

Was Actions and Market Instruments für Zertifikate bedeutet

Der Workstream Actions and Market Instruments entscheidet darüber, wie Grünstromnachweise künftig in der Bilanz auftauchen. Er wurde 2024 gestartet und definiert ein Marktinstrument als vertragliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Parteien zur Erzeugung, Übertragung oder Inanspruchnahme treibhausgasbezogener Umweltattribute. Energy Attribute Certificates fallen genau darunter, ebenso Strombezugsverträge mit Minderungsbezug.

Vorgeschlagen ist eine Multi-Statement-Berichtsstruktur. Statt alles in eine Zahl zu fassen, werden drei Dinge getrennt ausgewiesen:

  1. Physische Bestandsemissionen — was im eigenen Betrieb und in der Wertschöpfungskette tatsächlich anfällt.
  2. Marktbasierte oder vertragliche Emissionen — was sich aus Zertifikaten und minderungsbezogenen Verträgen ergibt.
  3. Emissionswirkung der Maßnahmen — was das Handeln des Unternehmens im System bewirkt, ermittelt mit konsequenziellen Methoden.

Die Rückmeldungen aus der Informationsabfrage zeigen deutliche Unterstützung für alle drei Elemente. Der Zweck ist Trennschärfe: sichtbar machen, was gemessen wurde, wie es gemessen wurde und welche Aussage sich darauf stützen lässt. Die öffentliche Konsultation zum AMI-Entwurf findet ebenfalls im zweiten Quartal 2027 statt.

Wo die verbreitete 2027-Annahme herkommt und warum sie nicht trägt

Die Aussage, ab 2027 werde stündliches Matching verlangt, stammt aus dem Konsultationsentwurf und aus Kommentierungen, die im Frühjahr 2026 entstanden sind. Sie beschreibt einen Vorschlag, der zur Diskussion stand — nicht eine beschlossene Regel. Der Konsultationsentwurf ist inzwischen genau das, was überarbeitet wird.

Das ist mehr als eine Feinheit, weil daraus Beschaffungsentscheidungen abgeleitet werden. Wer Terminkontrakte auf Zertifikate verkürzt oder ein Projekt verschiebt, weil „2027 ohnehin alles anders wird“, plant gegen einen Sachstand, den es nicht gibt. Der nächste Punkt, an dem sich substanziell etwas bewegt, ist die konsolidierte Konsultation im zweiten Quartal 2027 — und was dort zur Abstimmung steht, wird bis dahin erst formuliert.

Umgekehrt heißt das nicht, dass sich nichts ändert. Die Richtung ist erkennbar: mehr Trennschärfe zwischen physischer Bilanz und vertraglichen Ansprüchen, mehr Offenlegung, engere Kopplung von Nachweis und Aussage. Nur die Mechanik ist offen.

Was Unternehmen jetzt sinnvoll tun können

  1. Die drei Kategorien schon heute getrennt führen. Das GHG Protocol empfiehlt ausdrücklich, physische Bestandsemissionen, marktbasierte Emissionen und Maßnahmenwirkungen getrennt und transparent auszuweisen und nicht gegeneinander zu verrechnen. Das ist ohne Regeländerung möglich und der beste verfügbare Schutz gegen Nacharbeit.
  2. Die Datenbasis für zeitliche Auflösung prüfen, ohne sie zu erzwingen. Ob Ihre Zähler viertelstündliche Lastgänge liefern, ist unabhängig vom Regelstand eine nützliche Information — für Eigenverbrauchsoptimierung ebenso wie für eine spätere zeitliche Zuordnung.
  3. Nachweisqualität dokumentieren statt nur beschaffen. Erzeugungsart, Standort, Inbetriebnahmedatum, Stornierungsbeleg. Was bei einer Prüfung trägt, trägt auch unter neuen Regeln.
  4. Zielsetzungsprogramme getrennt betrachten. SBTi, CDP und Regulatoren entscheiden weiterhin eigenständig, welche Berichtselemente für Ziele und Offenlegung relevant sind. Der SBTi Corporate Net-Zero Standard V2 folgt seinem eigenen Fahrplan.
  5. Keine Projekte auf den Regelstand vertagen. Ein Strombezugsvertrag braucht Vorlauf bis zur Inbetriebnahme. Wer bis zum vierten Quartal 2028 wartet, verliert die Jahre, in denen der Vertrag hätte wirken können.

Our Assessment

Die Konsolidierung von GHG Protocol und ISO ist für die Praxis die wichtigere Nachricht — sie bekommt nur weniger Aufmerksamkeit, weil sie unspektakulär klingt. Zwei Regelwerke mit abweichender Begriffslogik in eines zu überführen, nimmt Unternehmen mit doppelter Berichtspflicht einen erheblichen Abstimmungsaufwand ab. Dass der Preis dafür ein längerer Zeitplan ist, halten wir für vertretbar.

Bei Scope 2 selbst ist die Unentschiedenheit der Konsultation kein Versagen, sondern ein ehrliches Ergebnis. Die Frage, ob ein Zertifikat ohne zeitlichen und räumlichen Bezug zur Erzeugung eine Emissionsminderung abbildet, wird seit Jahren gegensätzlich beantwortet — je nachdem, welche Wirkungstheorie man zugrunde legt. Dass das GHG Protocol prüft, mehrere Ansätze anzubieten, statt eine Seite zu bevorzugen, ist die pragmatischere Lösung. Vergleichbarkeit wird dadurch schwieriger, und das ist ein realer Einwand.

Aus unserer Projekterfahrung ist der Multi-Statement-Ansatz für die meisten Unternehmen ohnehin die bessere Darstellung. Wer marktbasierte Nachweise und physische Emissionen zu einer Zahl verrechnet, verliert die Information, die für Entscheidungen zählt: wo tatsächlich Emissionen anfallen und wo sie vertraglich abgedeckt sind. Diese Trennung lohnt sich unabhängig davon, was 2028 verbindlich wird. Für die Frage, wie belastbar Ihre Klimastrategie und die zugehörige Zielsetzung unter geänderten Anrechnungsregeln bleiben, ist sie der entscheidende Hebel.

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