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Klimastrategie für Unternehmen: In sechs Schritten vom Klimaziel zum Umsetzungsplan

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2.11.2026

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Climate management

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Eine Klimastrategie legt fest, wie ein Unternehmen seine Treibhausgasemissionen über einen bestimmten Zeitraum senkt: mit Zielen, Maßnahmen, Zuständigkeiten und Budget. Dieser Beitrag zeigt die sechs Schritte von der Bilanz bis zum Beschluss, welche Vorgaben von EU, Bund und SBTi den Rahmen setzen und woran Klimastrategien in der Praxis scheitern.

Key Points at a Glance

  • Eine Klimastrategie besteht aus einer Emissionsbilanz mit Basisjahr, quantifizierten Zielen, priorisierten Maßnahmen, Zuständigkeiten und Budget. Das Klimaziel allein ist noch keine Strategie.
  • EU-Klimagesetz und Klimaschutzgesetz des Bundes setzen Ziele für Staaten, keine Reduktionszahlen für einzelne Unternehmen. Verbindlich wird die Strategie durch Kunden, Finanzierer, die Berichtspflicht nach ESRS E1 oder freiwillige Standards wie die SBTi.
  • Die Reihenfolge entscheidet: erst bilanzieren, dann Ziele setzen, dann Maßnahmen priorisieren, dann Zuständigkeiten und Budget festlegen.
  • Die SBTi Corporate Net-Zero Standard Version 2.0 gilt ab dem 1. Februar 2027. Nahziele für Scope 1 und 2 sind für alle Unternehmen vorgesehen, Scope-3-Nahziele nur für Kategorie A.
  • Ohne Beschluss der Geschäftsführung fehlen Budget und Verbindlichkeit.

Die genannten Rechtsstände und Standardversionen entsprechen dem Stand vom November 2026.

Was ist eine Klimastrategie?

Eine Klimastrategie ist der von der Geschäftsführung beschlossene Plan, die Treibhausgasemissionen eines Unternehmens bis zu einem festgelegten Jahr zu senken. Sie verbindet eine belastbare Emissionsbilanz mit quantifizierten Zielen, priorisierten Maßnahmen, klaren Zuständigkeiten, einem Budget und einem festen Turnus zur Überprüfung.

Definition: Klimastrategie = Emissionsbilanz + Ziele + Maßnahmen + Zuständigkeiten + Budget + Überprüfungsturnus, beschlossen von der Unternehmensleitung.

Im Sprachgebrauch werden vier Begriffe vermischt. Die Tabelle trennt sie nach der Frage, die sie beantworten.

Term Was es ist Beantwortet die Frage
Klimabilanz Was es ist Messung der Emissionen nach GHG Protocol, getrennt nach Scope 1, 2 und 3 Beantwortet die Frage Wo stehen wir?
Klimaziel Was es ist Minderung in Prozent oder Tonnen bis zu einem Zieljahr Beantwortet die Frage Wie viel bis wann?
Climate strategy Was es ist Gesamtplan aus Ziel, Maßnahmen, Zuständigkeit und Budget Beantwortet die Frage Wie erreichen wir das Ziel?
Transformationsplan Was es ist Dokumentierte Fassung der Strategie für einen Adressaten, etwa Förderstelle, Nachhaltigkeitsbericht oder SBTi Beantwortet die Frage Was weisen wir wem nach?

Welcher Transformationsplan für welchen Zweck gemeint ist, ordnet unser Leitfaden zum Transformationsplan ein.

Welche Vorgaben setzen den Rahmen für die Klimastrategie?

Der Rahmen kommt aus drei Richtungen: den Klimazielen von EU und Bund, der Berichtspflicht nach ESRS E1 für Unternehmen im Anwendungsbereich der CSRD und freiwilligen Standards wie der SBTi. Keine dieser Quellen schreibt einem einzelnen Unternehmen eine Reduktionszahl vor. Sie bestimmen, woran sich Ihre Ziele messen lassen müssen.

  • EU: Die Verordnung (EU) 2026/667 ändert das EU-Klimagesetz und setzt für 2040 eine Netto-Minderung von 90 Prozent. Ab 2036 dürfen internationale Gutschriften bis zu 5 Prozent beitragen. Das Ziel für 2030 (minus 55 Prozent) und die Klimaneutralität bis 2050 bleiben bestehen (nach Darstellung von Linklaters, Sekundärquelle).
  • Bund: § 3 Klimaschutzgesetz sieht gegenüber 1990 eine Minderung um mindestens 65 Prozent bis 2030 und um mindestens 88 Prozent bis 2040 vor. Bis 2045 soll Netto-Treibhausgasneutralität erreicht sein.
  • Berichtspflicht: ESRS E1 (Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772) verlangt mit E1-1 die Angabe des Übergangsplans für den Klimaschutz. Dazu gehören unter anderem die Vereinbarkeit der Reduktionsziele mit dem 1,5-Grad-Pfad, die Dekarbonisierungshebel, Investitionen und die Frage, ob die Leitungsorgane den Plan genehmigt haben. Die Pflicht gilt nur im Anwendungsbereich der CSRD. Nach der Richtlinie (EU) 2026/470 (in Kraft seit 18. März 2026) sind das Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz (nach Darstellung von Rödl und PwC, Sekundärquellen); die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten endet im März 2027. Die ESRS selbst werden zusätzlich überarbeitet, der Wortlaut von E1-1 kann sich daher ändern.

Für ein mittelständisches Unternehmen außerhalb der Berichtspflicht entsteht der Druck meist über die Lieferkette: Großkunden und Banken fragen nach Zielen, Maßnahmen und einem Beschluss der Leitung.

In welchen sechs Schritten entsteht eine Klimastrategie?

Eine Klimastrategie entsteht in sechs Schritten: bilanzieren, Ausgangslage analysieren, Ziele setzen, Maßnahmen priorisieren, Zuständigkeiten und Budget festlegen, beschließen und überprüfen. Die Reihenfolge ist wichtig, weil jeder Schritt auf dem vorherigen aufbaut. Ziele ohne Bilanz und Maßnahmen ohne Ziel lassen sich später nicht belegen.

  1. Emissionsbilanz und Basisjahr festlegen. Scope 1, 2 und 3 nach GHG Protocol erfassen, ein repräsentatives Basisjahr bestimmen und die wesentlichen Scope-3-Kategorien benennen. Das GHG Protocol wird derzeit überarbeitet; den Stand fasst unser Beitrag zum einheitlichen Standard von GHG Protocol und ISO zusammen.
  2. Ausgangslage analysieren. Die größten Emissionsquellen identifizieren (Hotspots), Kosten- und Risikotreiber benennen und prüfen, welche Daten für Entscheidungen belastbar genug sind.
  3. Ziele festlegen. Zieljahr, abgedeckte Scopes und Zielgröße bestimmen, entweder absolut (Tonnen CO₂e) oder bezogen auf eine Bezugsgröße. Als Maßstab dient ein anerkannter Standard, meist die SBTi.
  4. Maßnahmen identifizieren und priorisieren. Hebel je Emissionsquelle sammeln und nach Minderungswirkung, Kosten und Umsetzbarkeit ordnen.
  5. Zuständigkeiten, Budget und Steuerung festlegen. Jede Maßnahme bekommt eine verantwortliche Stelle, einen Zeitplan und eine Kennzahl. Investitionen werden in die Planung der Fachbereiche übernommen.
  6. Beschließen, kommunizieren und überprüfen. Die Unternehmensleitung beschließt die Strategie, das Monitoring läuft mindestens jährlich, die Überprüfung folgt einem festen Turnus.

Wer die Strategie in der Umsetzung begleitet haben möchte, findet den Ablauf auf unserer Seite zur Klimastrategie.

Wie legen Sie Klimaziele fest, die extern Bestand haben?

Klimaziele haben extern Bestand, wenn sie auf einer Bilanz mit festem Basisjahr beruhen, die abgedeckten Scopes ausdrücklich nennen und sich an einem anerkannten Standard messen lassen. Der am häufigsten genutzte freiwillige Rahmen ist die Science Based Targets initiative (SBTi). Ihre Validierung ist freiwillig, ihre Kriterien taugen aber auch ohne Validierung als Maßstab.

Anforderung Inhalt nach SBTi Corporate Net-Zero Standard Version 2.0
Geltung Inhalt nach SBTi Veröffentlicht im Juni 2026, in Kraft ab 1. Februar 2027. Version 1 bleibt für die Zielsetzung bis Ende 2027 offen.
Nahziele Inhalt nach SBTi Fünf Jahre Laufzeit. Nahziele für Scope 1 und 2 sind für alle Unternehmen vorgesehen.
Scope 3 Inhalt nach SBTi Nahziele nur für Kategorie A : große Unternehmen (unter anderem ab 450 Mio. Euro Nettoumsatz oder 1.000 Vollzeitstellen) sowie mittelgroße Unternehmen in Ländern mit hohem Einkommen, die die Größenkriterien erfüllen. Kategorie B (kleine Unternehmen) setzt Scope-1- und Scope-2-Ziele.
Übergangsplan Inhalt nach SBTi Alle Unternehmen müssen einen Plan haben und pflegen, den das höchste Leitungsgremium genehmigt. Kategorie A veröffentlicht ihn innerhalb von 15 Monaten nach der Zielvalidierung. Überprüfung mindestens alle fünf Jahre.

Unternehmen mit bestehenden Zielen bis 2030 setzen ihre Ziele für 2030 bis 2035 ab 2028 nach Version 2.0. Die Übergangsfristen und Folgen im Detail behandelt unser Beitrag zur SBTi-Version 2.0.

Wie priorisieren Sie Maßnahmen für die Klimastrategie?

Priorisieren Sie Maßnahmen nach Minderungswirkung, Kosten je vermiedener Tonne CO₂e und Umsetzbarkeit, nicht nach Sichtbarkeit. Eine Vermeidungskostenkurve (MACC) macht die Kosten je Tonne vergleichbar und zeigt, welche Maßnahmen sich ohne Netto-Mehrkosten umsetzen lassen. Wie sie aufgebaut wird, zeigt unser Beitrag zu MACC-Analysen.

Welche Hebel infrage kommen, hängt von der Emissionsquelle ab:

  • Scope 1: Effizienz bei Prozesswärme und Gebäuden, Brennstoffwechsel, Elektrifizierung des Fuhrparks.
  • Scope 2: Strombezug und Herkunftsnachweise, Eigenerzeugung, Liefervertragsgestaltung.
  • Scope 3: Lieferantenengagement, Materialwahl und Produktdesign, Logistik, Dienstreisen.

Die Kosten der Maßnahmen gehören mit in die Strategie. Eine Klimastrategie ohne Investitionsplanung bleibt eine Absichtserklärung.

Wer verantwortet die Klimastrategie im Unternehmen?

Die Geschäftsführung beschließt die Klimastrategie und trägt die Verantwortung für das Ziel. Die Umsetzung liegt in den Fachbereichen, die Emissionen verursachen: Einkauf, Produktion, Logistik, Facility Management. Eine zentrale Stelle, meist Nachhaltigkeit oder Controlling, koordiniert Daten und Fortschrittskontrolle. Die SBTi verlangt, dass der Übergangsplan vom höchsten Leitungsgremium genehmigt wird.

Our Assessment

Drei Punkte aus unserer Beratungserfahrung. Es sind Einschätzungen, keine Normvorgaben.

  • Das Ziel ist selten das Problem, die Hinterlegung schon. Viele Klimastrategien nennen ein Zieljahr, ordnen aber keiner Maßnahme eine Minderungswirkung, ein Budget und eine verantwortliche Person zu. Solche Ziele lassen sich nicht steuern und halten einer Rückfrage von Kunden oder Prüfern nicht stand.
  • Für die Priorisierung genügen Hotspots, für den Fortschrittsnachweis nicht. Eine grobe, ausgabenbasierte Scope-3-Schätzung reicht, um die großen Kategorien zu finden. Den Erfolg einer Lieferantenmaßnahme weist sie nicht nach. Dafür brauchen Sie später lieferantenspezifische Daten.
  • Die SBTi-Validierung ist nicht für jedes Unternehmen der erste Schritt. Wer keine Kundenanforderung hat, kommt mit einem intern beschlossenen, bilanzbasierten Ziel oft schneller in die Umsetzung. Dagegen spricht: Banken und Großkunden verlangen zunehmend extern validierte Ziele, und eine spätere Umstellung auf die SBTi-Systematik kostet Zeit.

Steht Ihre Klimastrategie auf einer belastbaren Bilanz?

Wir prüfen mit Ihnen, ob Basisjahr, Ziele und Maßnahmen zusammenpassen, welche Lücken eine Rückfrage von Kunden oder Prüfern aufdecken würde und was bis zum Beschluss der Leitung noch fehlt.

Unverbindliche Erstberatung anfragen→

Conclusion

Eine Klimastrategie ist mehr als ein Klimaziel: Sie verbindet Bilanz, Ziel, Maßnahmen, Zuständigkeiten und Budget zu einem Plan, den die Unternehmensleitung beschließt. EU-Klimagesetz und Klimaschutzgesetz geben den Rahmen für Staaten vor, nicht für einzelne Unternehmen. Verbindlich wird die Strategie durch Kunden, Finanzierer, die Berichtspflicht nach ESRS E1 oder freiwillige Standards wie die SBTi.

Konkret heißt das: erst die Bilanz mit Basisjahr sichern, dann Ziele nach anerkanntem Maßstab setzen, Maßnahmen nach Wirkung und Kosten priorisieren und jede Maßnahme mit Verantwortlichen und Budget hinterlegen. Lassen Sie die Strategie von der Geschäftsführung beschließen und mindestens jährlich auswerten.

Sources

  1. SBTi: Corporate Net-Zero Standard, Version 2.0 (Juni 2026, abgerufen im November 2026) — https://files.sciencebasedtargets.org/production/files/Corporate-Net-Zero-Standard-version-2.pdf
  2. Europäisches Parlament und Rat: Verordnung (EU) 2026/667 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1119 (EU-Klimagesetz), Klimaziel 2040 (abgerufen im November 2026) — https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2026/667/oj/deu
  3. Linklaters: EU regulation on 2040 climate target published in the Official Journal of the EU (18. März 2026, abgerufen im November 2026), Sekundärquelle für das 2030- und 2050-Ziel — https://sustainablefutures.linklaters.com/post/102mne1/eu-regulation-on-2040-climate-target-published-in-the-official-journal-of-the-eu
  4. Bundesrepublik Deutschland: Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG), § 3 Klimaschutzziele (abgerufen im November 2026) — https://www.gesetze-im-internet.de/ksg/__3.html
  5. Europäische Kommission: Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 (ESRS), Anhang I (abgerufen im November 2026) — https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_del/2023/2772/oj/eng
  6. EFRAG: ESRS E1 Climate Change, Angabepflicht E1-1 Transition plan for climate change mitigation (abgerufen im November 2026) — https://knowledgehub.efrag.org/interactive/esrs-set-1/esrs-e1-climate-change
  7. Europäisches Parlament und Rat: Richtlinie (EU) 2026/470 zur Änderung der Richtlinien 2006/43/EG, 2013/34/EU, (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 (abgerufen im November 2026) — https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2026/470/oj/deu
  8. Rödl & Partner: CSRD-Omnibus, Änderungsrichtlinie im EU-Amtsblatt (27. Februar 2026, abgerufen im November 2026), Sekundärquelle für Schwellenwerte und Umsetzungsfrist — https://www.roedl.com/insights/csrd-omnibus-aenderungsrichtlinie-eu-amtsblatt
  9. PwC Deutschland: Änderungsrichtlinie zur CSRD im EU-Amtsblatt veröffentlicht (26. Februar 2026, abgerufen im November 2026), Sekundärquelle für den Anwendungsbereich — https://blogs.pwc.de/de/accounting-and-reporting/article/253391/aenderungsrichtlinie-zur-csrd-im-eu-amtsblatt-veroeffentlicht/
  10. GHG Protocol: Corporate Accounting and Reporting Standard (abgerufen im November 2026) — https://ghgprotocol.org/corporate-standard

About the Author

Dr. Florian Niedermeier berät bei Five Glaciers Consulting zu Klimazielen, Transformation und Treibhausgasbilanzierung. Kontakt: florian.niedermeier@fiveglaciers.com

FAQ zur Klimastrategie

Häufige Fragen zu Aufbau, Zielen und Zuständigkeit

Die wichtigsten Antworten zur Entwicklung einer Klimastrategie für Unternehmen.

01Was ist eine Klimastrategie?

Eine Klimastrategie ist der von der Geschäftsführung beschlossene Plan, die Treibhausgasemissionen eines Unternehmens bis zu einem festgelegten Jahr zu senken. Sie enthält eine Emissionsbilanz mit Basisjahr, quantifizierte Ziele, priorisierte Maßnahmen, Zuständigkeiten, ein Budget und einen Turnus zur Überprüfung.

02Was unterscheidet Klimastrategie und Transformationsplan?

Die Klimastrategie ist der interne Gesamtplan. Ein Transformationsplan ist die dokumentierte Fassung für einen bestimmten Adressaten, etwa eine Förderstelle, den Nachhaltigkeitsbericht nach ESRS E1 oder die SBTi. Die Dokumente haben unterschiedliche Rechtsgrundlagen und ersetzen einander nicht automatisch.

03Brauche ich eine Klimastrategie, wenn ich nicht unter die CSRD falle?

Eine gesetzliche Pflicht zu einer unternehmenseigenen Klimastrategie folgt weder aus dem EU-Klimagesetz noch aus dem Klimaschutzgesetz des Bundes, beide richten sich an Staaten. Anlass sind meist Kundenanforderungen, Finanzierungsgespräche oder Ratings. Ob Ihr Unternehmen berichtspflichtig ist, hängt vom Anwendungsbereich der CSRD nach der Omnibus-Reform ab.

04Welche Daten brauche ich, bevor ich Ziele setze?

Mindestens eine Emissionsbilanz für Scope 1 und 2 nach dem GHG Protocol mit festgelegtem Basisjahr und, soweit wesentlich, eine Abschätzung der Scope-3-Kategorien. Ohne Basisjahr lässt sich ein Fortschritt später nicht nachweisen.

05Muss meine Klimastrategie SBTi-validiert sein?

Nein, die Validierung durch die SBTi ist freiwillig. Sie kann sinnvoll sein, wenn Kunden oder Investoren extern geprüfte Ziele verlangen. Die SBTi-Anforderungen eignen sich auch ohne Validierung als Maßstab für Ziele und Übergangsplan.

06Wer muss die Klimastrategie freigeben?

Die Geschäftsführung oder das jeweils höchste Leitungsgremium. Die SBTi verlangt ausdrücklich, dass der Übergangsplan vom höchsten Leitungsgremium genehmigt wird. Unabhängig davon gilt: Ohne Beschluss der Leitung fehlen Budget und Verbindlichkeit.

07Wie oft sollte eine Klimastrategie überprüft werden?

Den Fortschritt gegenüber Basisjahr und Zielpfad sollten Sie mindestens jährlich auswerten. Die SBTi verlangt eine Überprüfung des Übergangsplans mindestens alle fünf Jahre. Wesentliche Änderungen wie Zukäufe, neue Standorte oder eine geänderte Methodik sind Anlass für eine frühere Anpassung.

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