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ISO 14064 Verifizierung: Was die externe Prüfung der Treibhausgasbilanz leistet und wann sie sich lohnt

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DATE

17.10.2026

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Ratings & certifications

Climate management

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Eine ISO-14064-Verifizierung ist die unabhängige Prüfung einer Treibhausgasaussage nach ISO 14064-3. Geprüft wird nicht das Unternehmen, sondern die berichteten Zahlen: ob sie wahrheitsgemäß dargestellt und durch Nachweise gedeckt sind. Dieser Beitrag ordnet ein, was die Verifizierung leistet, wie sich Limited und Reasonable Assurance unterscheiden, woran Sie eine geeignete Prüfstelle erkennen und warum sie die CSRD-Prüfung nicht ersetzt.

Key Points at a Glance

  • ISO 14064-3:2019 regelt die Verifizierung und Validierung von Treibhausgasaussagen für Organisationen, Projekte und Produkte. Wie eine Unternehmensbilanz erstellt wird, regelt ISO 14064-1:2018.
  • Verifizierung bestätigt, dass bereits berichtete Werte wahrheitsgemäß dargestellt sind. Validierung bezieht sich auf Aussagen über eine beabsichtigte künftige Nutzung, etwa Ziele oder Projekte.
  • Es gibt zwei Prüftiefen: Limited Assurance (moderate Sicherheit) und Reasonable Assurance (hohe, aber nicht absolute Sicherheit). Welche passt, hängt vom Adressaten und von der Datenreife ab.
  • Prüfstellen sollten nach ISO 14065:2020 in Verbindung mit ISO/IEC 17029 akkreditiert sein. Wer die Bilanz erstellt hat, sollte sie nicht selbst verifizieren.
  • Die Verifizierung ersetzt die CSRD-Prüfung nicht. Nach der Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470 bleibt die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung bei begrenzter Sicherheit.
  • Aus ISO 14064 selbst folgt keine Pflicht zur Verifizierung. Sie lohnt sich, wenn ein konkreter Adressat einen unabhängigen Nachweis verlangt und der Datenprozess stabil ist.

Stand: Oktober 2026. Der Normenstatus entspricht den ISO-Seiten vom 6. Oktober 2026, die CSRD-Angaben der Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470 vom 26. Februar 2026.

Was prüft eine ISO-14064-Verifizierung?

Geprüft wird die Treibhausgasaussage, also die berichteten Emissionen und Entnahmen samt Systemgrenzen, Methodik und Datengrundlage. ISO 14064-3:2019 legt dafür Grundsätze, Anforderungen und Anleitung fest und gilt für Organisationen, Projekte und Produkte (Quelle: ISO, ISO 14064-3:2019). Für Unternehmensbilanzen ist der übliche Bezugsrahmen ISO 14064-1:2018; einen Überblick über die drei Teile der Norm finden Sie in unserem Glossareintrag zu ISO 14064.

Verifizierung bestätigt, dass eine bereits berichtete Aussage wahrheitsgemäß dargestellt ist. Validierung bestätigt, dass eine Aussage über eine beabsichtigte künftige Nutzung plausibel ist (Quelle: ISO/IEC 17029:2019).

Nach Darstellung eines Verifizierungsdienstleisters lassen sich auch Aussagen prüfen, die nicht nach ISO 14064-1 erstellt wurden, sondern nach einem anderen anerkannten Berichtsrahmen (Quelle: Glocert International, Sekundärquelle). Eine Bilanz nach ISO 14064-1 ist demnach keine Voraussetzung. Klären Sie das trotzdem vorab mit der Prüfstelle, denn sie legt fest, gegen welche Kriterien sie prüft.

Im Sprachgebrauch ist oft von „ISO-14064-Zertifizierung“ die Rede. Das Ergebnis der Prüfung ist jedoch eine Verifizierungserklärung zur Treibhausgasaussage (Quelle: Glocert International). Verifiziert werden die Zahlen; ein Managementsystem-Zertifikat wie bei ISO 14001 entsteht dabei nicht. Das ist unsere Einordnung, und sie ist für die Erwartungen Ihrer Kunden wichtig: Wer „zertifiziert“ verspricht, muss sagen, was genau geprüft wurde.

Was unterscheidet Limited von Reasonable Assurance?

Bei Limited Assurance gibt der Verifizierer ein moderates Maß an Sicherheit, bei Reasonable Assurance ein hohes, aber nicht absolutes. Der Unterschied liegt in der Prüftiefe: Limited stützt sich stärker auf Befragungen, analytische Prüfungen und Plausibilitätschecks, Reasonable auf detaillierte Datenprüfung, Nachrechnen, Standortbesuche und Gegenbelege (Quelle: Glocert International).

Merkmal Limited Assurance Reasonable Assurance
Sicherheit Limited Assurance Moderat Reasonable Assurance Hoch, aber nicht absolut
Typische Prüfhandlungen Limited Assurance Befragung, analytische Prüfung, übergeordnete Datenchecks Reasonable Assurance Detaillierte Datenprüfung, Nachrechnen, Standortbesuche, Bestätigung durch Dritte
Aufwand für Sie Limited Assurance Geringer Reasonable Assurance Höher
Typischer Einsatz Limited Assurance Erstverifizierung, freiwillige Offenlegung Reasonable Assurance Adressat verlangt hohe Sicherheit

Quelle: Glocert International, Sekundärquelle, abgerufen am 6. Oktober 2026. Die Zeile „Aufwand für Sie“ ist unsere Ableitung aus der Prüftiefe.

Prüftiefe, Umfang und Wesentlichkeit werden zu Beginn des Auftrags festgelegt. Unsere Empfehlung: Fragen Sie zuerst den Adressaten, welche Sicherheit er verlangt, und holen Sie erst dann Angebote ein. Ein Angebot für die falsche Prüftiefe ist entweder zu teuer oder für den Zweck zu schwach.

Wer darf eine Treibhausgasaussage verifizieren?

Verifizieren sollte eine unabhängige Stelle, die nach ISO 14065:2020 akkreditiert ist. ISO 14065 stellt Anforderungen an Stellen, die Treibhausgasaussagen validieren und verifizieren. Die Fassung von 2020 ist die dritte Edition und wird zusammen mit ISO/IEC 17029 angewendet; eine Akkreditierung nach der neuen Fassung setzt die Akkreditierung nach ISO/IEC 17029 voraus (Quelle: IAF, ISO 14065:2020 published).

In Deutschland ist die DAkkS die nationale Akkreditierungsstelle. Sie akkreditiert Validierungs- und Verifizierungsstellen nach DIN EN ISO/IEC 17029 (Quelle: DAkkS, Akkreditierungsurkunde D-VS-16006-01-00, Beispiel einer Urkunde). Eine solche Urkunde allein genügt nicht: Prüfen Sie, ob der Geltungsbereich Treibhausgasaussagen abdeckt. Die Urkunde im Beispiel nennt ISO 14065 und Treibhausgase nicht ausdrücklich.

ISO 14065 adressiert unter anderem Unparteilichkeit, Kompetenz, Ressourcen und Qualitätssicherung der Stelle (Quelle: Glocert International). Daraus folgt in der Praxis, und das ist unsere Auslegung: Wer Ihre Bilanz berechnet hat, sollte sie nicht verifizieren. Five Glaciers Consulting erstellt Treibhausgasbilanzen und prüft sie auf Plausibilität und Methodik; die Verifizierungserklärung nach ISO 14064-3 stellt eine unabhängige, akkreditierte Stelle aus.

Wie läuft eine Verifizierung ab, und was sollten Sie vorbereiten?

Eine Verifizierung folgt typischerweise sechs Schritten: Auftragsplanung, Risikobewertung, Analyse des Emissionsprofils, Nachweiserhebung, Bewertung der Nachweise und Verifizierungserklärung (Quelle: Glocert International, Sekundärquelle). Eine feste Dauer nennt weder die Norm noch diese Quelle. Lassen Sie sich den Zeitplan deshalb im Angebot der Prüfstelle bestätigen.

  1. Auftragsplanung: Umfang, Wesentlichkeit, Prüftiefe, Team
  2. Risikobewertung: inhärente Risiken und Kontrollrisiken je Emissionsquelle
  3. Analyse des Emissionsprofils: wesentliche Quellen identifizieren
  4. Nachweiserhebung: Dokumente, Analysen, Beobachtungen, Bestätigungen
  5. Bewertung der Nachweise: Abweichungen gegen die Wesentlichkeit abwägen
  6. Verifizierungserklärung: formales Ergebnis mit den vorgeschriebenen Bestandteilen

Unsere Empfehlung für die Vorbereitung, abgeleitet aus dem Ablauf: Je besser die Nachweise geordnet sind, desto weniger Rückfragen entstehen in Schritt vier.

  • Systemgrenzen, Basisjahr und Ausschlüsse schriftlich festhalten und begründen.
  • Emissionsfaktoren mit Quelle, Version und Jahr dokumentieren.
  • Für jede Emissionsquelle die Datenherkunft nachvollziehbar belegen, etwa Rechnungen, Zählerstände oder Lieferantendaten.
  • Berechnungslogik und Änderungen im Zeitverlauf protokollieren.
  • Schätzungen und Datenlücken offenlegen statt glätten.
  • Eine verantwortliche Person für Rückfragen benennen.

Die Bilanz selbst erstellen wir im Rahmen der Klimabilanz für Unternehmen (CCF); die Vorbereitung auf eine externe Prüfung begleiten wir im Themenfeld ISO-Zertifizierung.

Ersetzt eine ISO-14064-Verifizierung die CSRD-Prüfung?

Nein. Die CSRD verlangt die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung insgesamt, nicht einer einzelnen Treibhausgasaussage, und sie folgt eigenen Prüfstandards. Die Omnibus-Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 wurde am 26. Februar 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie hebt die Schwellen auf mehr als 1.000 Beschäftigte und mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz. Die Mitgliedstaaten müssen die CSRD-Änderungen bis zum 19. März 2027 umsetzen, der neue Anwendungsbereich gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen (Quelle: Kleeberg, Omnibus-Änderungen im EU-Amtsblatt, Sekundärquelle).

Zur Prüfung selbst: Sie bleibt bei begrenzter Sicherheit. Die zunächst geplante Prüfung mit hinreichender Sicherheit entfällt nach dem Stand der Einigung vom 16. Dezember 2025 (Quelle: Rödl & Partner, Einigung im Omnibus-Verfahren, Sekundärquelle). Prüfen Sie den Text der nationalen Umsetzung, sobald er vorliegt.

Unsere Einschätzung: Eine ISO-14064-Verifizierung kann als zusätzlicher Nachweis zur Treibhausgasbilanz dienen. Ob und wie Ihr Prüfer sie bei der CSRD-Prüfung berücksichtigt, entscheidet er im Einzelfall. Stimmen Sie das früh mit ihm ab, bevor Sie eine zweite Prüfung beauftragen.

Was ändert sich durch die gemeinsame Norm von GHG Protocol und ISO?

An der Gültigkeit vorerst nichts. ISO 14064-1:2018 wurde 2024 bestätigt und bleibt gültig; ISO 14064-3:2019 wurde im August 2024 bestätigt. Für ISO 14064-1 läuft allerdings die Überarbeitung, ein Arbeitsentwurf (ISO/WD 14064-1.2) ist in Entwicklung (Quellen: ISO, ISO 14064-1:2018 und ISO, ISO 14064-3:2019).

Für die gemeinsame Norm von GHG Protocol und ISO ist laut unserem Beitrag vom September 2026 die Konsultation im zweiten Quartal 2027 und die Veröffentlichung im vierten Quartal 2028 vorgesehen; bis dahin bleiben die bestehenden Standards gültig (Quelle: Five Glaciers Consulting, GHG Protocol und ISO: Ein einheitlicher Standard). Unsere Empfehlung: Halten Sie in der Treibhausgasaussage fest, nach welcher Fassung Sie bilanziert haben. Das erleichtert jede spätere Umstellung und jede Folgeverifizierung.

Unsere Einschätzung: Wann lohnt sich die Verifizierung, und wann noch nicht?

Eine Pflicht zur Verifizierung ergibt sich aus ISO 14064 selbst nicht. Die Norm ist programmneutral; zusätzliche Anforderungen können entstehen, wenn Sie an einem bestimmten Treibhausgasprogramm teilnehmen (Quelle: ISO, ISO 14064-1:2018). Die folgenden Punkte sind unsere Einschätzung, keine Normvorgabe.

  • Sie lohnt sich, wenn ein konkreter Adressat, etwa ein Kunde, ein Finanzierer oder eine Ratingstelle, einen unabhängigen Nachweis verlangt und Sie wissen, welche Prüftiefe er erwartet.
  • Sie lohnt sich noch nicht, wenn die erste Bilanz Datenlücken hat oder die Systemgrenzen offen sind. Stabilisieren Sie dann zuerst den Datenprozess.
  • Eine Vorstufe ist sinnvoll, wenn Sie die Verifizierung planen, aber unsicher sind, ob die Bilanz sie besteht: Eine Prüfung auf Plausibilität und Methodik zeigt Schwachstellen vor dem Auftrag an die akkreditierte Stelle.

Diese Vorstufe bieten wir als Validierung von Carbon Footprint und Klimazielen an. Sie ersetzt die Verifizierungserklärung einer akkreditierten Stelle nicht.

Ist Ihre Treibhausgasbilanz verifizierungsreif?

Wir klären mit Ihnen, welche Prüftiefe Ihr Adressat verlangt, ob Datenherkunft und Methodik einer Prüfung standhalten und was vor dem Angebot einer akkreditierten Stelle noch fehlt.

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Conclusion

Die ISO-14064-Verifizierung bestätigt unabhängig, dass eine Treibhausgasaussage wahrheitsgemäß dargestellt und durch Nachweise gedeckt ist. Sie ist ein freiwilliges Instrument, sofern kein Programm, Vertrag oder Adressat sie verlangt, und sie ersetzt die CSRD-Prüfung nicht. Entscheidend sind drei Punkte: die vom Adressaten verlangte Prüftiefe, eine akkreditierte und unabhängige Prüfstelle und ein Datenprozess, der Rückfragen standhält.

Konkret heißt das: erst den Adressaten und die erwartete Sicherheit klären, dann Systemgrenzen, Faktoren und Datenherkunft dokumentieren und erst danach Angebote einholen. Wer die Normfassung festhält, nach der er bilanziert hat, kommt mit der anstehenden Überarbeitung von ISO 14064-1 und der gemeinsamen Norm mit dem GHG Protocol besser zurecht.

Sources

  1. ISO: ISO 14064-1:2018, Greenhouse gases, Part 1 (abgerufen im Oktober 2026) — https://www.iso.org/standard/66453.html
  2. ISO: ISO 14064-3:2019, Greenhouse gases, Part 3 (abgerufen im Oktober 2026) — https://www.iso.org/standard/66455.html
  3. ISO: ISO/IEC 17029:2019, Conformity assessment, General principles and requirements for validation and verification bodies (abgerufen im Oktober 2026) — https://www.iso.org/standard/29352.html
  4. IAF: ISO 14065:2020 published (25. Februar 2021, abgerufen im Oktober 2026) — https://www.iaf.news/2021/02/25/iso-140652020-published/
  5. DAkkS: Akkreditierungsurkunde D-VS-16006-01-00, Beispiel einer Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17029 (abgerufen im Oktober 2026) — https://dakks.de/files/data/as/pdf/D-VS-16006-01-00.pdf
  6. Glocert International: ISO 14064-3 Verification Methodology Explained, Sekundärquelle eines Verifizierungsdienstleisters (abgerufen im Oktober 2026) — https://www.glocertinternational.com/resources/guides/iso-14064-3-verification-methodology-explained/
  7. Kleeberg: Omnibus-Änderungen zu CSRD und CSDDD im EU-Amtsblatt veröffentlicht (26. Februar 2026, abgerufen im Oktober 2026), Sekundärquelle — https://www.kleeberg.de/2026/02/26/omnibus-aenderungen-zu-csrd-und-csddd-im-eu-amtsblatt-veroeffentlicht/
  8. Rödl & Partner: EU erzielt Einigung im Omnibus-Verfahren zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (abgerufen im Oktober 2026), Sekundärquelle, Stand der Einigung vom 16. Dezember 2025 — https://www.roedl.com/insights/eu-erzielt-einigung-im-omnibus-verfahren-zur-nachhaltigkeitsberichterstattung/
  9. Five Glaciers Consulting: GHG Protocol und ISO: Ein einheitlicher Standard für die CO₂-Bilanzierung von Unternehmen (abgerufen im Oktober 2026) — https://www.fiveglaciers.com/post/ghg-protocol-iso-einheitlicher-standard

About the Author

Dr. Florian Niedermeier berät bei Five Glaciers Consulting zu Klimazielen, Transformation und Treibhausgasbilanzierung. Kontakt: florian.niedermeier@fiveglaciers.com

FAQ zur ISO-14064-Verifizierung

Häufige Fragen zu Prüftiefe, Prüfstelle und CSRD

Die wichtigsten Antworten zur Verifizierung von Treibhausgasbilanzen nach ISO 14064-3.

01Was ist der Unterschied zwischen ISO 14064-1 und ISO 14064-3?

ISO 14064-1:2018 legt fest, wie eine Organisation Treibhausgasemissionen und -entnahmen quantifiziert und berichtet. ISO 14064-3:2019 legt fest, wie eine solche Aussage verifiziert oder validiert wird. Die erste Norm betrifft die Erstellung der Bilanz, die zweite deren unabhängige Prüfung.

02Gibt es eine ISO-14064-Zertifizierung?

Im Sprachgebrauch ja, formal ist das Ergebnis der Prüfung nach ISO 14064-3 aber eine Verifizierungserklärung zur Treibhausgasaussage. Verifiziert werden die berichteten Zahlen, nicht das Unternehmen. Ein Managementsystem-Zertifikat wie bei ISO 14001 entsteht dabei nicht.

03Was ist der Unterschied zwischen Limited und Reasonable Assurance?

Limited Assurance gibt ein moderates Maß an Sicherheit und stützt sich stärker auf Befragungen und analytische Prüfungen. Reasonable Assurance gibt ein hohes, aber nicht absolutes Maß an Sicherheit und umfasst detaillierte Datenprüfung, Nachrechnen und Standortbesuche. Welche Tiefe passt, hängt vom Adressaten und vom Verwendungszweck ab.

04Wer darf nach ISO 14064-3 verifizieren?

Eine unabhängige Stelle, die nach ISO 14065:2020 in Verbindung mit ISO/IEC 17029 akkreditiert ist. In Deutschland akkreditiert die DAkkS. Prüfen Sie, ob der Geltungsbereich der Akkreditierung Treibhausgasaussagen abdeckt. Wer die Bilanz erstellt hat, sollte sie nicht selbst verifizieren.

05Ersetzt die ISO-14064-Verifizierung die CSRD-Prüfung?

Nein. Die CSRD verlangt die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung insgesamt. Nach der Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470 bleibt sie bei begrenzter Sicherheit. Ob ein Prüfer eine ISO-14064-Verifizierung als zusätzlichen Nachweis berücksichtigt, entscheidet er im Einzelfall.

06Muss meine Bilanz nach ISO 14064-1 erstellt sein, um verifiziert zu werden?

Nach Darstellung eines Verifizierungsdienstleisters nicht zwingend: ISO 14064-3 lässt sich auch auf Aussagen anwenden, die nach einem anderen anerkannten Berichtsrahmen erstellt wurden. Klären Sie vorab mit der Prüfstelle, gegen welche Kriterien sie prüft.

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