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Land Sector and Removals Standard: Was Unternehmen bis zum 1. Januar 2027 vorbereiten müssen

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DATE

25.9.2026

AUTHORS

Dr. Merlin C. Köhnke

Dr. Merlin C. Köhnke

TOPICS

Governance & regulation

Climate management

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Das GHG Protocol hat mit dem Land Sector and Removals Standard erstmals verbindliche Rechenregeln für Landemissionen und CO₂-Entnahmen vorgelegt. Der Standard tritt am 1. Januar 2027 in Kraft: Treibhausgasberichte, die 2028 für das Datenjahr 2027 erscheinen, müssen ihn erfüllen, um als GHG-Protocol-konform zu gelten. Betroffen sind Unternehmen, die Agrarprodukte erzeugen, verarbeiten, kaufen oder verkaufen — und alle, die Entnahmen in ihre Bilanz aufnehmen wollen.

Key Points at a Glance

  • Der Land Sector and Removals Standard (LSR Standard) gilt ab dem 1. Januar 2027. Erste betroffene Berichte erscheinen 2028 über das Datenjahr 2027.
  • Er ist nach Angaben des GHG Protocol der erste Standard, der Landemissionen und CO₂-Entnahmen mit verbindlichen Anforderungen belegt — Landwirtschaft und Landnutzungsänderung machen rund ein Viertel der globalen Treibhausgasemissionen aus.
  • Vier Emissionsarten werden Pflicht in der Treibhausgasbilanz: Landnutzungsänderung, netto-biogene CO₂-Emissionen aus der Landbewirtschaftung, Produktionsemissionen der Landbewirtschaftung und biogene Produktemissionen.
  • Zwei weitere Kategorien — Landnutzung und Land Carbon Leakage — sind ebenfalls berichtspflichtig, aber außerhalb der physischen Treibhausgasbilanz auszuweisen.
  • Die Berichterstattung über CO₂-Entnahmen bleibt freiwillig, ist aber an Schutzvorkehrungen gebunden: vollständige Lebenszyklusrechnung, Datenqualität, physische Rückverfolgbarkeit und laufende Überwachung der Speicherung.
  • Forstwirtschaft ist in dieser Fassung ausgenommen. Das GHG Protocol hat die Waldkohlenstoffbilanzierung auf eine spätere Version vertagt.

Die hier genannten Fristen und Anforderungen entsprechen dem Stand des LSR Standard in der Fassung v1.1 und der zugehörigen Guidance vom 30. Juni 2026.

Was der Land Sector and Removals Standard regelt

Der LSR Standard legt fest, wie Unternehmen Treibhausgasemissionen aus der Landbewirtschaftung und CO₂-Entnahmen in ihrer Treibhausgasbilanz quantifizieren, berichten und nachverfolgen. Er ist kein eigenständiges Bilanzierungssystem, sondern ergänzt den Corporate Standard von 2004 und den Scope-3-Standard — die bestehende Scope-Logik bleibt also erhalten.

Die Lücke, die der Standard schließt, ist alt: Landwirtschaft und Landnutzungsänderung verursachen nach Angaben des GHG Protocol rund ein Viertel der weltweiten Treibhausgasemissionen, es fehlte aber eine konsistente Methode, sie unternehmensbezogen abzubilden. In der Praxis führte das dazu, dass Lebensmittel-, Textil- und Futtermittelunternehmen den größten Teil ihres Fußabdrucks mit groben Durchschnittswerten abdeckten oder ganz ausließen.

Der Standard entstand über fünf Jahre: mehr als 300 externe Gutachter, Pilottests bei 96 Unternehmen, 138 Fachleute in Arbeitsgruppen und über 4.000 öffentliche Kommentare. Zwei Streitfragen — Agrarleakage und Waldkohlenstoff — musste das Independent Standards Board entscheiden.

Ab wann der LSR Standard gilt und welcher Schritt 2026 fällig ist

Der Standard tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Entscheidend ist aber nicht dieses Datum, sondern die Vorlaufzeit, die das GHG Protocol selbst benennt. Die Reihenfolge lautet:

  1. 2026 — Prozesse umstellen. Betroffene Unternehmen sollen ihre internen Abläufe für die Erstellung der Treibhausgasbilanz noch in diesem Jahr an die Anforderungen des LSR Standard anpassen.
  2. 2027 — Daten erheben. Die Datenerhebung nach den neuen Anforderungen beginnt mit dem Berichtsjahr 2027.
  3. 2028 — berichten. Der Bericht über das Datenjahr 2027 erscheint 2028 und muss die Anforderungen erfüllen, um konform zu sein.

Daraus folgt eine unbequeme Konsequenz: Wer erst 2027 anfängt, hat kein vollständiges Datenjahr. Rückverfolgbarkeit zu einzelnen Betrieben lässt sich nicht rückwirkend herstellen, und Lieferantenvereinbarungen über Datenlieferungen brauchen Vorlauf.

Ein zweiter Punkt wird häufig übersehen: Wenn ein Unternehmen nach seiner Basisjahr-Regelung ohnehin eine Neuberechnung des Basisjahrs für Jahre vor 2027 vornimmt, soll es die Anforderungen des LSR Standard auch auf dieses Basisjahr anwenden. Das verschiebt den Aufwand nach vorn.

Welche Landemissionen Unternehmen künftig ausweisen müssen

Der Standard verpflichtet Unternehmen mit wesentlichen Aktivitäten im Landsektor, vier Emissionsarten in der Treibhausgasbilanz zu erfassen und zwei weitere Kategorien separat auszuweisen. Die folgende Übersicht trennt beides:

KategorieWas sie umfasstAusweisLandnutzungsänderungEntwaldung und Umwandlung anderer natürlicher Ökosysteme in landwirtschaftliche FlächeIn der TreibhausgasbilanzNetto-biogene CO₂-Emissionen der LandbewirtschaftungUnter anderem CO₂ aus der Bodendegradation auf AckerflächenIn der TreibhausgasbilanzProduktionsemissionen der LandbewirtschaftungTierhaltung, Düngemitteleinsatz, Reisanbau und vergleichbare QuellenIn der TreibhausgasbilanzBiogene ProduktemissionenEmissionen aus der Verbrennung von Bioenergie sowie aus Nutzung und Entsorgung von AgrarproduktenIn der TreibhausgasbilanzLandnutzungDie Fläche, die für die bezogenen Agrarprodukte benötigt wirdSeparat, außerhalb der BilanzLand Carbon LeakageVerlagerungseffekte, wenn Nahrungs- oder Futtermittelproduktion auf Flächen außerhalb der Wertschöpfungskette verdrängt wirdSeparat, außerhalb der Bilanz

Leakage ist die methodisch heikelste der sechs Kategorien. Berichtspflichtig wird sie nur bei drei klar benannten Hochrisiko-Aktivitäten: der Nutzung von Nahrungs- oder Agrarprodukten für Nicht-Nahrungs- und Nicht-Futtermittelzwecke, einer dauerhaften erheblichen Senkung der Nahrungsmittelproduktion infolge geänderter Bewirtschaftung, und einer dauerhaften erheblichen Senkung der Hektarerträge durch geänderte Ackerbaupraktiken.

Auch die Behandlung biogener CO₂-Emissionen ändert sich gegenüber dem Corporate Standard von 2004. Getrennt ausweisen dürfen Unternehmen diese Emissionen künftig nur, wenn sie zugleich die Lebenszyklusemissionen und die Leakage berichten. Wer das nicht tut, führt die biogenen Produkt-CO₂-Emissionen in der physischen Treibhausgasbilanz - mit entsprechender Wirkung auf die ausgewiesene Gesamtmenge. Die Abgrenzung wirkt damit unmittelbar auf die Scope-1- und Scope-3-Summen, die ein Unternehmen ausweist.

Wen der Standard betrifft und was „wesentlich“ bedeutet

Der LSR Standard gilt für jedes Unternehmen mit wesentlichen Aktivitäten im Landsektor — in den eigenen Betrieben (Scope 1) oder in der Wertschöpfungskette (Scope 3). Das schließt Erzeuger ebenso ein wie Käufer und Verkäufer von Lebensmitteln, Fasern, Futtermitteln und Bioenergie sowie Zulieferer landwirtschaftlicher Betriebe. Eine Größenschwelle gibt es nicht.

Der Begriff „wesentlich“ ist bewusst offen gehalten: Der Standard definiert ihn als hinreichend großen Einfluss auf die Gesamtbilanz, bemessen an absoluter Höhe, Trend oder Unsicherheit, und lehnt sich dabei an die IPCC-Definition der Schlüsselkategorie an. Eine numerische Schwelle nennt das GHG Protocol ausdrücklich nicht.

Für die Praxis heißt das: Die Schwelle kommt von anderer Seite. Programme, die auf dem GHG Protocol aufbauen, setzen eigene Werte — SBTi FLAG etwa arbeitet mit numerischen Schwellen. Wer bereits ein wissenschaftsbasiertes Klimaziel gesetzt hat oder setzen will, sollte die Wesentlichkeitsfrage deshalb nicht isoliert beantworten, sondern entlang der Vorgaben des jeweiligen Zielsetzungsprogramms.

Warum CO₂-Entnahmen freiwillig bleiben und trotzdem aufwendig sind

Die Berichterstattung über CO₂-Entnahmen bleibt unter dem LSR Standard optional. Unternehmen, die sie in Scope 1 oder Scope 3 aufnehmen wollen, müssen dafür aber Schutzvorkehrungen erfüllen — und die sind der eigentliche Aufwand. Der Standard erfasst drei Entnahmearten: Entnahmen aus der Landbewirtschaftung, etwa Praktiken, die Kohlenstoff in Biomasse oder Boden binden; abgeschiedenes biogenes CO₂ mit geologischer Speicherung; und technologische Entnahmen mit geologischer Speicherung, etwa aus Direct Air Capture.

Die Schutzvorkehrungen betreffen die vollständige Lebenszyklusbilanzierung, die Datenqualität, die Rückverfolgbarkeit bis zum Ort der Entnahme und Speicherung, die laufende Überwachung der Speicherung und die Vermeidung von Doppelzählung in Scope 3. Der Standard rechnet dabei mit Kohlenstoffbestandsänderungen: Gemessen wird die Nettoveränderung des Kohlenstoffbestands zwischen Periodenanfang und Periodenende.

Besonders folgenreich ist die Rückverfolgbarkeitsanforderung. Wer betriebsspezifische Emissionsfaktoren verwenden oder Entnahmen bilanzieren will, muss physische Rückverfolgbarkeit über Chain-of-Custody-Modelle nachweisen. Zulässig sind Identitätserhaltung, Segregation, kontrollierte Vermischung und bestimmte Formen der Massenbilanz. Zertifikatsbasierte Ansätze ohne physischen Warenfluss genügen dafür nicht. Das betrifft unmittelbar den Umgang mit FLAG-Emissionen und die Frage, wie tief die Lieferkettentransparenz tatsächlich reicht.

Was Unternehmen jetzt prüfen sollten

  1. Betroffenheit klären. Prüfen Sie, welcher Anteil des Scope-3-Fußabdrucks auf Agrarprodukte entfällt. Liegt er im zweistelligen Prozentbereich, ist die Wesentlichkeitsfrage praktisch entschieden.
  2. Rückverfolgbarkeit je Warenstrom bewerten. Der Standard erlaubt unterschiedliche Rückverfolgbarkeitsniveaus für unterschiedliche Mengen desselben Rohstoffs. Eine Bestandsaufnahme je Warenstrom ist deshalb produktiver als eine pauschale Einschätzung.
  3. Lieferantenvereinbarungen anpassen. Wer 2027 betriebsspezifische Daten braucht, muss sie 2026 vertraglich verankern. Das ist der Schritt mit der längsten Vorlaufzeit.
  4. Leakage-Risiko prüfen. Falls Ihr Unternehmen Agrarprodukte für Nicht-Nahrungszwecke einsetzt oder Flächen aus der Produktion nimmt, greift die separate Berichtspflicht.
  5. Basisjahr-Regelung abgleichen. Steht ohnehin eine Neuberechnung an, sollte sie den LSR Standard bereits berücksichtigen.
  6. Waldbezogene Angaben absichern. Für Forstwirtschaft gibt es keine Vorgabe. Wer dazu berichtet, muss die gewählte Methodik offenlegen — das sollte dokumentiert und prüffest hinterlegt sein.

Our Assessment

Der LSR Standard ist die methodisch anspruchsvollste Bilanzierungsregel, die das GHG Protocol seit dem Scope-3-Standard vorgelegt hat. Sein eigentlicher Effekt liegt nicht in der Zahl am Ende, sondern in der Datenbeschaffung davor: Ohne physische Rückverfolgbarkeit bleiben betriebsspezifische Faktoren und Entnahmen außen vor. Unternehmen, die bisher mit Länderdurchschnitten gearbeitet haben, dürfen das weiterhin tun — sie verlieren damit aber jede Möglichkeit, Verbesserungen in der eigenen Lieferkette in der Bilanz sichtbar zu machen.

Wir halten die Vertagung der Waldkohlenstoffbilanzierung für nachvollziehbar, aber für Unternehmen mit Holz-, Zellstoff- oder Papierlieferketten unbefriedigend. Für sie bleibt eine Lücke offen, die sie mit eigener Methodenwahl und offener Dokumentation schließen müssen — angreifbar bleibt das trotzdem. Eine aktualisierte Fassung kann nach Angaben des GHG Protocol erhebliche Zeit brauchen; die reguläre Revisionsprüfung steht spätestens 2030 an.

Aus unserer Projekterfahrung ist der kritische Engpass selten die Rechenmethode, sondern die Lieferantenkommunikation. Wer erst nach dem Stichtag beginnt, Datenanforderungen in Verträge zu bringen, verliert ein Berichtsjahr. Dass der Standard außerhalb der ISO-Partnerschaft des GHG Protocol steht, ist ein weiterer Punkt für die Planung: Wer parallel nach ISO 14064 arbeitet, sollte die Abstimmung beider Regelwerke im Blick behalten.

Agraranteil im Scope 3: betroffen oder nicht?

Wir prüfen mit Ihnen, ob der Land Sector and Removals Standard für Ihr Unternehmen wesentlich wird, welche Warenströme physisch rückverfolgbar sind und welche Datenanforderungen noch 2026 in die Lieferantenvereinbarungen gehören.

Erstgespräch zur LSR-Betroffenheitsprüfung →

Conclusion

Der Land Sector and Removals Standard verschiebt die Arbeit nach vorn. Verbindlich wird er am 1. Januar 2027, entscheidend ist aber das Jahr davor: Prozesse umstellen 2026, Daten erheben 2027, berichten 2028. Wer diese Reihenfolge verpasst, kann das fehlende Datenjahr nicht nachholen.

Der sinnvolle nächste Schritt ist eine nüchterne Betroffenheitsprüfung: Wie groß ist der Agraranteil im Scope-3-Fußabdruck, welche Warenströme sind physisch rückverfolgbar, und wo müssen Lieferantenvereinbarungen noch in diesem Jahr angepasst werden. Aus dieser Prüfung ergibt sich, ob der Standard eine Formalie bleibt oder ein Projekt wird.

Sources

  1. GHG Protocol: Land Sector and Removals Standard: What You Need to Know (30.01.2026) — https://ghgprotocol.org/blog/land-sector-and-removals-standard-what-you-need-know
  2. GHG Protocol: Frequently Asked Questions: Land Sector and Removals (LSR) Standard (30.01.2026, abgerufen im September 2026) — https://ghgprotocol.org/blog/frequently-asked-questions-land-sector-and-removals-lsr-standard
  3. GHG Protocol: Land Sector and Removals Standard, Fassung v1.1 (30.06.2026) — https://ghgprotocol.org/sites/default/files/2026-01/Land-Sector-and-Removals-Standard.pdf
  4. GHG Protocol: Land Sector and Removals Guidance (veröffentlicht am 30.06.2026, abgerufen im September 2026) — https://ghgprotocol.org/land-sector-and-removals-guidance
  5. GHG Protocol: Land Sector and Removals Standard — Übersichtsseite (abgerufen im September 2026) — https://ghgprotocol.org/land-sector-and-removals-standard

About the Author

Dr. Merlin C. Köhnke verantwortet bei Five Glaciers Consulting die Themen Treibhausgasbilanzierung, Methodik und Standards. Er begleitet Unternehmen bei Corporate und Product Carbon Footprints, bei der Abgrenzung von Scope-Kategorien und bei der prüffesten Dokumentation von Bilanzierungsentscheidungen. Kontakt: merlin.koehnke@fiveglaciers.com

FAQ zum Land Sector and Removals Standard

Fristen, Betroffenheit und Rückverfolgbarkeit: die häufigsten Fragen zum LSR Standard

Die folgenden Antworten geben den Stand des LSR Standard in der Fassung v1.1 und der Guidance vom 30. Juni 2026 wieder.

01Ab wann gilt der Land Sector and Removals Standard?▾

Der LSR Standard tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Treibhausgasberichte, die 2028 erscheinen und Emissionsdaten des Jahres 2027 enthalten, müssen seine Anforderungen erfüllen, um als konform zum GHG Protocol zu gelten. Das GHG Protocol empfiehlt betroffenen Unternehmen, die internen Prozesse für die Bilanzerstellung bereits 2026 umzustellen, die Datenerhebung 2027 zu beginnen und 2028 zu berichten.

02Für welche Unternehmen gilt der LSR Standard?▾

Der Standard gilt für jedes Unternehmen mit wesentlichen Aktivitäten im Landsektor in den eigenen Betrieben oder in der Wertschöpfungskette. Dazu zählen Erzeuger, Verarbeiter, Käufer und Verkäufer von Lebensmitteln, Fasern, Futtermitteln und Bioenergie sowie Zulieferer landwirtschaftlicher Betriebe. Eine Größenschwelle gibt es nicht. Ebenfalls betroffen sind Unternehmen, die CO₂-Entnahmen oder geologisch gespeichertes CO₂ in ihrer Bilanz ausweisen wollen.

03Was bedeutet „wesentlich“ im LSR Standard konkret?▾

Der Standard definiert Wesentlichkeit als hinreichend großen Einfluss auf die Gesamtbilanz, bemessen an absoluter Höhe, Trend oder Unsicherheit, in Anlehnung an die IPCC-Definition der Schlüsselkategorie. Eine numerische Schwelle nennt das GHG Protocol ausdrücklich nicht. Programme, die auf dem GHG Protocol aufbauen, legen eigene Werte fest — SBTi FLAG arbeitet etwa mit numerischen Schwellen.

04Warum klammert der LSR Standard die Forstwirtschaft aus?▾

Die Abgrenzung anthropogener von natürlichen CO₂-Flüssen auf Waldflächen ist wissenschaftlich und praktisch ungelöst. Die zuständige Arbeitsgruppe legte zwei konkurrierende Vorschläge vor, keiner war zu diesem Zeitpunkt pilotgetestet. Um die Veröffentlichung des Gesamtstandards nicht zu verzögern, entschied das Steering Committee, die Waldkohlenstoffbilanzierung auf eine spätere Version zu vertagen. Bis dahin sollen Unternehmen, die zu Waldkohlenstoff berichten, ihre Methodik offenlegen.

05Welche Rückverfolgbarkeit verlangt der Standard für betriebsspezifische Emissionsfaktoren?▾

Der LSR Standard verlangt physische Rückverfolgbarkeit über Chain-of-Custody-Modelle, sobald ein Unternehmen betriebsspezifische Emissionsfaktoren verwenden oder Entnahmen in die Bilanz aufnehmen will. Zulässig sind Identitätserhaltung, Segregation, kontrollierte Vermischung und bestimmte Formen der Massenbilanz. Für die Abgrenzung einer Bezugsregion, einer Bewirtschaftungseinheit oder einer Erntefläche ist physische Rückverfolgbarkeit Pflicht; für eine Jurisdiktionsgrenze wird sie empfohlen.

06Ändert der LSR Standard den Ausweis biogener CO₂-Emissionen?▾

Ja. Der Corporate Standard von 2004 verlangt den getrennten Ausweis biogener Emissionen. Unter dem LSR Standard dürfen betroffene Unternehmen biogene Emissionen nur dann getrennt ausweisen, wenn sie zugleich Lebenszyklusemissionen und Leakage berichten. Andernfalls gehören die biogenen Produkt-CO₂-Emissionen in die physische Treibhausgasbilanz — mit entsprechender Wirkung auf die ausgewiesene Gesamtmenge.

07Wann muss ein Unternehmen Land Carbon Leakage berichten?▾

Leakage ist zu berichten, wenn ein Unternehmen Maßnahmen umsetzt, aus denen es geringere Emissionen, höhere Entnahmen oder Vorteile gegenüber einem nicht-biogenen Alternativprodukt ableitet, und zugleich ein hohes Verlagerungsrisiko besteht. Der Standard nennt drei Hochrisiko-Aktivitäten: die Nutzung von Nahrungs- oder Agrarprodukten für Nicht-Nahrungs- und Nicht-Futterzwecke, eine dauerhafte erhebliche Senkung der Nahrungsmittelproduktion und eine dauerhafte erhebliche Senkung der Hektarerträge.

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