DATE
25.9.2026
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Governance & regulation
Climate management
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25.9.2026
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Governance & regulation
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Das GHG Protocol hat mit dem Land Sector and Removals Standard erstmals verbindliche Rechenregeln für Landemissionen und CO₂-Entnahmen vorgelegt. Der Standard tritt am 1. Januar 2027 in Kraft: Treibhausgasberichte, die 2028 für das Datenjahr 2027 erscheinen, müssen ihn erfüllen, um als GHG-Protocol-konform zu gelten. Betroffen sind Unternehmen, die Agrarprodukte erzeugen, verarbeiten, kaufen oder verkaufen — und alle, die Entnahmen in ihre Bilanz aufnehmen wollen.
Die hier genannten Fristen und Anforderungen entsprechen dem Stand des LSR Standard in der Fassung v1.1 und der zugehörigen Guidance vom 30. Juni 2026.
Der LSR Standard legt fest, wie Unternehmen Treibhausgasemissionen aus der Landbewirtschaftung und CO₂-Entnahmen in ihrer Treibhausgasbilanz quantifizieren, berichten und nachverfolgen. Er ist kein eigenständiges Bilanzierungssystem, sondern ergänzt den Corporate Standard von 2004 und den Scope-3-Standard — die bestehende Scope-Logik bleibt also erhalten.
Die Lücke, die der Standard schließt, ist alt: Landwirtschaft und Landnutzungsänderung verursachen nach Angaben des GHG Protocol rund ein Viertel der weltweiten Treibhausgasemissionen, es fehlte aber eine konsistente Methode, sie unternehmensbezogen abzubilden. In der Praxis führte das dazu, dass Lebensmittel-, Textil- und Futtermittelunternehmen den größten Teil ihres Fußabdrucks mit groben Durchschnittswerten abdeckten oder ganz ausließen.
Der Standard entstand über fünf Jahre: mehr als 300 externe Gutachter, Pilottests bei 96 Unternehmen, 138 Fachleute in Arbeitsgruppen und über 4.000 öffentliche Kommentare. Zwei Streitfragen — Agrarleakage und Waldkohlenstoff — musste das Independent Standards Board entscheiden.
Der Standard tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Entscheidend ist aber nicht dieses Datum, sondern die Vorlaufzeit, die das GHG Protocol selbst benennt. Die Reihenfolge lautet:
Daraus folgt eine unbequeme Konsequenz: Wer erst 2027 anfängt, hat kein vollständiges Datenjahr. Rückverfolgbarkeit zu einzelnen Betrieben lässt sich nicht rückwirkend herstellen, und Lieferantenvereinbarungen über Datenlieferungen brauchen Vorlauf.
Ein zweiter Punkt wird häufig übersehen: Wenn ein Unternehmen nach seiner Basisjahr-Regelung ohnehin eine Neuberechnung des Basisjahrs für Jahre vor 2027 vornimmt, soll es die Anforderungen des LSR Standard auch auf dieses Basisjahr anwenden. Das verschiebt den Aufwand nach vorn.
Der Standard verpflichtet Unternehmen mit wesentlichen Aktivitäten im Landsektor, vier Emissionsarten in der Treibhausgasbilanz zu erfassen und zwei weitere Kategorien separat auszuweisen. Die folgende Übersicht trennt beides:
KategorieWas sie umfasstAusweisLandnutzungsänderungEntwaldung und Umwandlung anderer natürlicher Ökosysteme in landwirtschaftliche FlächeIn der TreibhausgasbilanzNetto-biogene CO₂-Emissionen der LandbewirtschaftungUnter anderem CO₂ aus der Bodendegradation auf AckerflächenIn der TreibhausgasbilanzProduktionsemissionen der LandbewirtschaftungTierhaltung, Düngemitteleinsatz, Reisanbau und vergleichbare QuellenIn der TreibhausgasbilanzBiogene ProduktemissionenEmissionen aus der Verbrennung von Bioenergie sowie aus Nutzung und Entsorgung von AgrarproduktenIn der TreibhausgasbilanzLandnutzungDie Fläche, die für die bezogenen Agrarprodukte benötigt wirdSeparat, außerhalb der BilanzLand Carbon LeakageVerlagerungseffekte, wenn Nahrungs- oder Futtermittelproduktion auf Flächen außerhalb der Wertschöpfungskette verdrängt wirdSeparat, außerhalb der Bilanz
Leakage ist die methodisch heikelste der sechs Kategorien. Berichtspflichtig wird sie nur bei drei klar benannten Hochrisiko-Aktivitäten: der Nutzung von Nahrungs- oder Agrarprodukten für Nicht-Nahrungs- und Nicht-Futtermittelzwecke, einer dauerhaften erheblichen Senkung der Nahrungsmittelproduktion infolge geänderter Bewirtschaftung, und einer dauerhaften erheblichen Senkung der Hektarerträge durch geänderte Ackerbaupraktiken.
Auch die Behandlung biogener CO₂-Emissionen ändert sich gegenüber dem Corporate Standard von 2004. Getrennt ausweisen dürfen Unternehmen diese Emissionen künftig nur, wenn sie zugleich die Lebenszyklusemissionen und die Leakage berichten. Wer das nicht tut, führt die biogenen Produkt-CO₂-Emissionen in der physischen Treibhausgasbilanz - mit entsprechender Wirkung auf die ausgewiesene Gesamtmenge. Die Abgrenzung wirkt damit unmittelbar auf die Scope-1- und Scope-3-Summen, die ein Unternehmen ausweist.
Der LSR Standard gilt für jedes Unternehmen mit wesentlichen Aktivitäten im Landsektor — in den eigenen Betrieben (Scope 1) oder in der Wertschöpfungskette (Scope 3). Das schließt Erzeuger ebenso ein wie Käufer und Verkäufer von Lebensmitteln, Fasern, Futtermitteln und Bioenergie sowie Zulieferer landwirtschaftlicher Betriebe. Eine Größenschwelle gibt es nicht.
Der Begriff „wesentlich“ ist bewusst offen gehalten: Der Standard definiert ihn als hinreichend großen Einfluss auf die Gesamtbilanz, bemessen an absoluter Höhe, Trend oder Unsicherheit, und lehnt sich dabei an die IPCC-Definition der Schlüsselkategorie an. Eine numerische Schwelle nennt das GHG Protocol ausdrücklich nicht.
Für die Praxis heißt das: Die Schwelle kommt von anderer Seite. Programme, die auf dem GHG Protocol aufbauen, setzen eigene Werte — SBTi FLAG etwa arbeitet mit numerischen Schwellen. Wer bereits ein wissenschaftsbasiertes Klimaziel gesetzt hat oder setzen will, sollte die Wesentlichkeitsfrage deshalb nicht isoliert beantworten, sondern entlang der Vorgaben des jeweiligen Zielsetzungsprogramms.
Die Berichterstattung über CO₂-Entnahmen bleibt unter dem LSR Standard optional. Unternehmen, die sie in Scope 1 oder Scope 3 aufnehmen wollen, müssen dafür aber Schutzvorkehrungen erfüllen — und die sind der eigentliche Aufwand. Der Standard erfasst drei Entnahmearten: Entnahmen aus der Landbewirtschaftung, etwa Praktiken, die Kohlenstoff in Biomasse oder Boden binden; abgeschiedenes biogenes CO₂ mit geologischer Speicherung; und technologische Entnahmen mit geologischer Speicherung, etwa aus Direct Air Capture.
Die Schutzvorkehrungen betreffen die vollständige Lebenszyklusbilanzierung, die Datenqualität, die Rückverfolgbarkeit bis zum Ort der Entnahme und Speicherung, die laufende Überwachung der Speicherung und die Vermeidung von Doppelzählung in Scope 3. Der Standard rechnet dabei mit Kohlenstoffbestandsänderungen: Gemessen wird die Nettoveränderung des Kohlenstoffbestands zwischen Periodenanfang und Periodenende.
Besonders folgenreich ist die Rückverfolgbarkeitsanforderung. Wer betriebsspezifische Emissionsfaktoren verwenden oder Entnahmen bilanzieren will, muss physische Rückverfolgbarkeit über Chain-of-Custody-Modelle nachweisen. Zulässig sind Identitätserhaltung, Segregation, kontrollierte Vermischung und bestimmte Formen der Massenbilanz. Zertifikatsbasierte Ansätze ohne physischen Warenfluss genügen dafür nicht. Das betrifft unmittelbar den Umgang mit FLAG-Emissionen und die Frage, wie tief die Lieferkettentransparenz tatsächlich reicht.
Der LSR Standard ist die methodisch anspruchsvollste Bilanzierungsregel, die das GHG Protocol seit dem Scope-3-Standard vorgelegt hat. Sein eigentlicher Effekt liegt nicht in der Zahl am Ende, sondern in der Datenbeschaffung davor: Ohne physische Rückverfolgbarkeit bleiben betriebsspezifische Faktoren und Entnahmen außen vor. Unternehmen, die bisher mit Länderdurchschnitten gearbeitet haben, dürfen das weiterhin tun — sie verlieren damit aber jede Möglichkeit, Verbesserungen in der eigenen Lieferkette in der Bilanz sichtbar zu machen.
Wir halten die Vertagung der Waldkohlenstoffbilanzierung für nachvollziehbar, aber für Unternehmen mit Holz-, Zellstoff- oder Papierlieferketten unbefriedigend. Für sie bleibt eine Lücke offen, die sie mit eigener Methodenwahl und offener Dokumentation schließen müssen — angreifbar bleibt das trotzdem. Eine aktualisierte Fassung kann nach Angaben des GHG Protocol erhebliche Zeit brauchen; die reguläre Revisionsprüfung steht spätestens 2030 an.
Aus unserer Projekterfahrung ist der kritische Engpass selten die Rechenmethode, sondern die Lieferantenkommunikation. Wer erst nach dem Stichtag beginnt, Datenanforderungen in Verträge zu bringen, verliert ein Berichtsjahr. Dass der Standard außerhalb der ISO-Partnerschaft des GHG Protocol steht, ist ein weiterer Punkt für die Planung: Wer parallel nach ISO 14064 arbeitet, sollte die Abstimmung beider Regelwerke im Blick behalten.
Der Land Sector and Removals Standard verschiebt die Arbeit nach vorn. Verbindlich wird er am 1. Januar 2027, entscheidend ist aber das Jahr davor: Prozesse umstellen 2026, Daten erheben 2027, berichten 2028. Wer diese Reihenfolge verpasst, kann das fehlende Datenjahr nicht nachholen.
Der sinnvolle nächste Schritt ist eine nüchterne Betroffenheitsprüfung: Wie groß ist der Agraranteil im Scope-3-Fußabdruck, welche Warenströme sind physisch rückverfolgbar, und wo müssen Lieferantenvereinbarungen noch in diesem Jahr angepasst werden. Aus dieser Prüfung ergibt sich, ob der Standard eine Formalie bleibt oder ein Projekt wird.
Dr. Merlin C. Köhnke verantwortet bei Five Glaciers Consulting die Themen Treibhausgasbilanzierung, Methodik und Standards. Er begleitet Unternehmen bei Corporate und Product Carbon Footprints, bei der Abgrenzung von Scope-Kategorien und bei der prüffesten Dokumentation von Bilanzierungsentscheidungen. Kontakt: merlin.koehnke@fiveglaciers.com

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